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Rinteln: Feuerwerk zum Jahreswechsel in der Altstadt verboten

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(Rinteln) Die Stadtverwaltung informiert über das Verbot von Feuerwerk in der Rintelner Altstadt: „Gemäß § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kranken-häusern, Kinder- und Seniorenheimen, sowie Reet- und Fachwerk-häusern verboten. Als Mindestabstände gelten für handgeworfene pyrotechnische Gegenstände (Böller) 25 Meter, für Hochfeuerwerk (Raketen) 200 Meter.“

Diese Vorschrift sei im gesamten Stadtgebiet und in den Ortsteilen einzuhalten. Insbesondere in der Rintelner Altstadt, also in dem Bereich, der von Mühlenstraße, Hinter der Mauer, Kapellenwall, Schulstraße, Ritterstraße, Krankenhäger Straße, Josua-Stegmann-Wall, Blumenwallanlage, Wallstraße und Pferdemarkt umschlossen wird, ist das Anzünden von Feuerwerkskörpern laut Stadtverwaltung nicht erlaubt. Hier sei aufgrund der dichten Fachwerkbebauung die Gefahr einer schnellen, unkontrollierbaren Brandausbreitung besonders hoch.

„Verstöße gegen die einschlägigen sprengstoffrechtlichen Bestimmungen sind Ordnungswidrigkeiten und können als solche mit einer Geldbuße geahndet werden“, heißt es abschließend. (pr)

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