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Rinteln setzt ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen

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(Rinteln) Jede dritte Frau in Deutschland kennt Gewalt in der Partnerschaft, aber gleichzeitig ist „Häusliche Gewalt“ eines der größten Tabus unserer Gesellschaft.

Bei weltweiten unterschiedlichen Aktionen und Veranstaltungen wird auf die vielen und oft verschleierten Formen von Gewalt an Frauen öffentlich aufmerksam gemacht, die in der Istanbul-Konvention definiert sind. Mit der Istanbul-Konvention, einem Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, liegt ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung und Verhütung jeglicher Form von Gewalt an Frauen und Mädchen für den europäischen Raum vor.

Um gegen Gewalt an Frauen zu protestieren und damit ein sichtbares Zeichen zu setzen, sagt man auch in Rinteln NEIN zu Gewalt gegen Frauen und macht bewusst auf dieses Thema aufmerksam. Am Freitag haben Bürgermeisterin Andrea Lange, Polizeichef Jörg Stuchlik und die Gleichstellungsbeauftragte Claudia Zehrer die offizielle Fahne von Terre des Femmes gehisst.

Von links: Polizeichef Jörg Stuchlik, Bürgermeisterin Andrea Lange und die Gleichstellungsbeauftragte Claudia Zehrer haben die offizielle Fahne von „Terre des Femmes“ in Rinteln gehisst. (Foto: Stadt Rinteln)

Der Kampf für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und gegen dessen größtes Hindernis – der geschlechtsspezifischen Gewalt – darf nicht enden und verdient Aufmerksamkeit. Auch vier Jahre nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention fehlt es noch an Strukturen, um Betroffene angemessen versorgen zu können.

Die Stadtbücherei präsentiert eine Auswahl relevanter Literatur zu diesem Thema auf einem Thementisch im Eingangsbereich, damit sich interessierte Leserinnen und Leser vertiefend informieren können.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rinteln, Claudia Zehrer bietet bei Gesprächsbedarf Sprechzeiten in ihrem Büro in der Klosterstraße 20, Zimmer 534 an. Zu erreichen ist sie unter 05751- 403 344 oder per E-Mail gleichstellung@rinteln.de. (pr)

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Hintergrund

Warum wurde gerade der 25. November der Tag „Nein zur Gewalt an Frauen“? An diesem Tag im Jahr 1960 ließ der Diktator der Dominikanischen Republik, Trujillo die Widerstandskämpferinnen und Schwestern Patria, Minerva und Maria Teresa Mirabal ermorden, da sie sich für politische Freiheit im Lande einsetzen. Daraus sind die „16 Tage Aktivismus gegen geschlechtsspezifische Gewalt“ entstanden, die seit 2008 Teil der Kampagne UNiTE to End Violence against Women der Vereinten Nationen sind. Dieser „Orange Day“ findet jedes Jahr weltweit vom 25. November, dem internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen bis zum 10. Dezember, dem internationalen Menschenrechtstag statt und setzen Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Die Farbe Orange steht für die Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt.

Ein Leben frei von Gewalt ist für zu viele Frauen in Deutschland nicht möglich: Bündnis Istanbul-Konvention fordert Maßnahmen der Bundesregierung

Trotz bestehender Verpflichtungen der Regierung werden Frauen und Mädchen in Deutschland nicht effektiv vor Gewalt geschützt, kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November.

“Deutschland lässt gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder im Stich. So kann und darf es nicht weitergehen“, sagt Sabine Bösing, Bündnisrätin und stellvertretende Geschäftsführerin der BAG Wohnungslosenhilfe. Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland im Februar 2018 hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und Mädchen nachhaltig zu bekämpfen und zu verfolgen. “Das Eintreten für die Rechte aller gewaltbetroffenen Frauen ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Dafür braucht es einen Bewusstseinswandel in Politik und Verwaltung. Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein Menschenrecht, dafür treten wir ein“, so Bösing weiter.

Der Evaluierungsbericht der unabhängigen Expertenkommission des Europarates (GREVIO) ist ein deutlicher Appell zum Handeln an die Bundesregierung. Die Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland reichen in vielen Bereichen der Konvention nicht aus. Vielversprechende Ansätze sind zwar in verschiedenen Kommunen und Bundesländern erkennbar, aber nicht flächendeckend umgesetzt. Daher fordert das Bündnis, eine politische Gesamtstrategie gegen Gewalt auf Bundesebene. Nur damit kann geschlechtsspezifische Gewalt wirksam und auf allen Ebenen bekämpft werden.

Das Bündnis fordert weiter, dass Gewaltschutz Vorrang vor Umgangs- und Sorgerecht hat. Auch die Umgangsregelungen nach sexualisierter Gewalt bedürfen dringend einer Überarbeitung im Sinne der IK. Umgangssituationen, in denen beispielsweise Kinder übergeben werden und die Mutter auf den gewaltausübenden Vater trifft, sind noch immer besonders gefährliche Situationen für Mütter. Sie können mit Gewalt bis hin zur Tötung der Mutter oder der Kinder durch den Vater enden. „Diese Femizide sind verhinderbar, wenn die geplante Familienrechtsreform den Vorschriften des Artikel 31 IK Rechnung trägt“, betont Britta Schlichting, Bündnisrätin und Vertreterin der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser.

Deutlich werden die Lücken auch im Gewaltschutz für Frauen, die aufgrund von Wohnungslosigkeit, Sprachbarrieren, fehlenden Rechtssystemkenntnissen, ihres Aufenthaltsstatus oder einer Behinderung kaum Unterstützung erhalten. Das Bündnis fordert, dass Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt für alle Zielgruppen zugänglich sein müssen. „Frauen und Mädchen, die besonders auf Hilfe angewiesen sind, werden aufgrund von verschiedenen Ausschlussmechanismen am meisten im Stich gelassen“, so Dr. Delal Atmaca, Bündnisrätin und Geschäftsführerin bei DaMigra.

Das BIK begrüßt die angekündigte Rücknahme der Vorbehalte gegen Artikel 44 und 59 IK, stimmt aber der Erklärung der Bundesregierung nicht zu, dass Artikel 59 ohnehin vollständig umgesetzt sei. Die derzeit bestehende Regelung zum eigenständigen Aufenthaltsrecht von Ehegatt*innen (§31 AufenthG) wird vielen Frauen, die sich aus ihrer Ehe lösen wollen und die infolgedessen Angst um ihr Aufenthaltsrecht haben müssen, nicht gerecht. „Dadurch fehlt es Frauen nicht nur an Schutz, sondern sie sind aufgrund bestehender Gesetze gezwungen, mit Gewalt und Missbrauch zu leben, weil sonst eine Abschiebung drohen kann“, fasst Dr. Atmaca zusammen. (pr)

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