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Rintelner Fußgängerzone: Ordnungsamt und Polizei kontrollieren Durchfahrverbot für E-Scooter

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(Rinteln) Mit steigenden Temperaturen steigt auch die Zahl der E-Scooter-Fahrer in Rinteln wieder. Neben der Ankündigung der Polizei, im Schaumburger Kreisgebiet verstärkt Kontrollen der elektrisch betriebenen Roller durchzuführen (wir berichteten), fand jetzt davon unabhängig am Donnerstag eine gemeinsame Kontrollaktion des städtischen Ordnungsamts und der Polizei Rinteln statt.

Es ist Donnerstag zur Mittagszeit. Ein Bulli der Polizei parkt auf dem Marktplatz. Im Hintergrund, zwischen Bürgerhaus und Ratskeller, steht ein Fahrzeug des Ordnungsamtes. Jeweils drei Mitarbeiter beider Institutionen haben sich auf dem Marktplatz versammelt, um das Durchfahrverbot in der Rintelner Innenstadt zu kontrollieren. Am gleichen Tag, in den Morgenstunden, wurde ebenfalls kontrolliert. Da waren es sechs E-Scooter-Fahrer, die das Verbot ignorierten und die Fußgängerzone befuhren anstatt zu schieben.

Jetzt, zur Mittagszeit, fällt auf: Die Zahl derer, die ihren Roller vorschriftsgemäß schieben, ist auffällig hoch. Ob sich die Schüler in der Zwischenzeit vorgewarnt haben? Man kann nur spekulieren. Michael Elbing ist Kontaktbeamter bei der Polizei in Rinteln und einer der drei Polizeibeamten, die an diesem Tag vor Ort sind. Er geht einen großen Schritt auf eine Jugendliche zu, die ihren E-Scooter schiebt. Es gibt lobende Worte vom Ordnungshüter fürs korrekte Verhalten und den Hinweis auf die Rechtsprechung vor Ort.

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Das Befahren der Fußgängerzone in Rinteln ist mit dem E-Scooter verboten. Kontaktbeamter Michael Elbing von der Polizei Rinteln wies zahlreiche Roller-Nutzer darauf hin.

Zwei Polizeibeamte entscheiden sich, einen Abstecher in den Blumenwall zu unternehmen. Dort ist die Trefferquote höher, da viele den Stadtpark als Ausweichroute zur Innenstadt nutzen: In sechs Fällen sprechen die Polizisten Verwarnungen aus. Der Blumenwall ist für E-Scooter nämlich ebenfalls tabu. Zwei der angehaltenen E-Scooter waren doppelt besetzt. Eine Beobachtung, die viele schon gemacht haben dürften: Zwei Personen teilen sich ein Gefährt, stehen hintereinander auf der Stehfläche. Erlaubt ist das nicht.

Viele E-Scooter-Fahrer weichen auf den Blumenwall aus

Die gesamte Bilanz des Kontrolltages: 20 insgesamt rinteln-weite Verwarnungen wurden gegenüber Rollerfahrern ausgesprochen, sei es fürs Befahren verbotener Bereiche oder auf Radwegen entgegengesetzt der Fahrtrichtung. Für einen angehaltenen Jugendlichen wird es dagegen teurer. Während man fürs Befahren der Fußgängerzone normalerweise mit 25 Euro zur Kasse gebeten wird, stellte sich bei der Kontrolle heraus, das an seinem Roller darüber hinaus ein abgelaufenes Kennzeichen angebracht war. Keine Kavaliersdelikt, wie sich zeigt: So ein „Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz“ kann mit Punkten in Flensburg, Geld- oder Freiheitsstrafe und Beschlagnahme des Rollers enden.

Insgesamt 20 E-Scooter-Fahrer wurden in ganz Rinteln wegen den unterschiedlichsten Verstößen angehalten.

Verordnung geändert: Neue Regeln für E-Scooter kommen

Kontaktbeamter Michael Elbing weist auf noch eine Besonderheit hin: Durch eine Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sollen E-Scooter künftig Fahrrädern gleichgestellt werden. Radwege müssen E‑Scooter-Fahrer nur noch dann benutzen, falls auch eine Benutzungspflicht für den Radverkehr besteht. Ansonsten darf auch auf der Fahrbahn gefahren werden.

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Und zum Thema Blumenwall würde in der Zukunft gelten: Das Fahren ist dann automatisch dort erlaubt, wo auch Fahrräder fahren dürfen – es sei denn, es ist durch eine besondere Kennzeichnung verboten, so wie in der Fußgängerzone. Für Neuzulassungen gibt es darüber hinaus eine Blinker-Pflicht. In Kraft treten werden diese Änderungen allerdings wohl erst ab März 2027.

(vu)

Schilder weisen eingangs der Rintelner Fußgängerzone auf das Durchfahrtsverbot für E-Scooter hin.
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