(Rinteln) Am Freitagabend, 20. Februar, fiel Polizeibeamten bei einer Streifenfahrt im Rintelner Stadtgebiet gegen 23:20 Uhr ein Hamburger BMW auf.
Das Fahrzeug bog beim Auftauchen des Streifenwagens fluchtartig ab und versuchte, mit erhöhter Geschwindigkeit zu entkommen. Im Bereich der Rintelner Nordstadt konnte der Wagen dann angehalten werden. Es handelte sich um ein Mietfahrzeug.
Der 26-jährige Fahrer aus Rinteln konnte in der anschließenden Verkehrskontrolle keinen Führerschein vorlegen, er ist nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis. Den Beamten fiel auch ein deutlicher Cannabisgeruch auf, so dass ein Drogentest durchgeführt wurde. Dieser lieferte ein positives Ergebnis, so dass dem Rintelner zur Blutprobe musste. Dem 26-Jährigen wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt.
Da er angab, dass er sehr wohl weiter mit dem BMW fahren werde, stellten die Beamten die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Drogen am Steuer und Flucht vor der Polizei waren nur der Anfang
Im Laufe der polizeilichen Maßnahmen wurde ebenfalls bekannt, dass der Rintelner gar nicht mehr an seiner ehemaligen Wohnanschrift gemeldet ist. Er gab zwar an, dort noch wohnhaft zu sein, allerdings ist er offiziell nach unbekannt verzogen. Auf die Frage nach der Herkunft des von ihm geführten Mietfahrzeuges machte der 26-Jährige keine Angaben. Gegen ihn wurden daraufhin entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Tags darauf, am 21. Februar gegen 14.00 Uhr, erschien ein 25-jähriger Auetaler auf der Wache des Polizeikommissariates Rinteln. Dieser gab an, der Mieter des BMW zu sein und die Schlüssel zu dem Fahrzeug abholen zu wollen. Nachweise über die Anmietung konnte er allerdings nicht erbringen.
Ihm wird erklärt, dass er sich strafbar gemacht haben könnte, wenn er zugelassen hat, dass jemand ohne Fahrerlaubnis das von ihm gemietete Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum fährt. Da er auch nach längerer Suche, unter anderem in dem Mietwagen, keinerlei Nachweise erbringen konnte, dass er den BMW gemietet hat, wurde ihm der Schlüssel nicht ausgehändigt.
Auch gegen den Auetaler wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
(pr)


























