(Rinteln) WGS-Mann und Rechtsanwalt Heinrich Sasse geht mit dem Bürgerbegehren zum Thema Brückentorkomplex hart ins Gericht und weist auf die unvollständige Informationslage hin: „Es geistert im Zusammenhang mit dem Brückentorkomplex der Begriff ´Teileigentum´ durch Rinteln und der Bürger versteht darin, dass man an einem Teil eines Gebäudes alleiniges Eigentum hat und damit rechtlich damit machen kann, was man will und genau das ist Unfug.“ Beim Bürgerbegehren werde seiner Ansicht nach nicht mit offenen Karten gespielt. Dieses werde als eine Art Paradebeispiel für Basisdemokratie angeführt: „Aber zur Basisdemokratie gehört auch dazu, dass ich dem Bürger reinen Wein einschenke und nicht irgendeine gefärbte Plörre.“
„Wenn Kay Steding von der CDU im Bauausschuss und bei der Senioren-Union sein Klötzchenmodell präsentiert und erklärt, man könne einfach eine Bresche in den Komplex schlagen und einen Durchgang schaffen, dann ist das Unsinn“, so Sasse, „Veränderungen an Dach, Statik, Heizung, gemeinsamen Versorgungs- oder Elektroleitungen oder der Fassade dürfen ohne Zustimmung des Miteigentümers rechtlich gar nicht vorgenommen werden.“ Die Miteigentümer, die Gebrüder Schneidewind, hätten sich laut Sasse nun einmal dazu entschlossen, nicht mehr als das Nötigste zu investieren, da sie ihre Anteile verkaufen wollen. „Da kann man beschließen was man will. Es dürfen nur dort Veränderungen vorgenommen werden, wo keine Zustimmung des Miteigentümers nötig ist“, sagt Sasse. Bereits auf der Bauausschusssitzung im Brückentorsaal im vergangenen Jahr wurde deutlich: Die Lage ist kompliziert. Versorgungsleitungen verlaufen von der einen auf die andere Seite des Komplexes. All das auseinanderzunehmen, würde laut Sasse allerdings einen zustimmungspflichtigen Eingriff bedeuten. Wenn der Miteigentümer nicht mitspiele, dürfe auch nicht beliebig umgebaut werden.
Sasse: „Daran ändert auch ein erfolgreiches Bürgerbegehren nichts. Es kann ja nicht die Rechte des Miteigentümers Schneidewind für nichtig erklären.“ Das würde wiederum zu dem Szenario führen, dass man nach einem Bürgerbegehren möglicherweise auch einen erfolgreichen Bürgerentscheid herbeiführen könnte – ohne ihn allerdings wirksam umsetzen zu können. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid schränkt laut Sasse die Möglichkeiten weiter ein: Man darf die eigenen Anteile nicht verkaufen. Und es bindet an die Entscheidung, den Saal im Eigentum der Stadt zu sanieren. Das gelingt jedoch nur denn, wenn man den Miteigentümern die Anteile am Brückentorkomplex abkauft. Erst dann kann man frei abreißen und sanieren, wie man möchte.
Das wäre laut Sasse die einzige Möglichkeit, den Bürgerentscheid rechtlich einwandfrei umzusetzen. Er könne sich auch vorstellen, zusammen mit Jens Maack und Heinrich Sasse junior als Option den Antrag auf Ankauf des gesamten Gebäudes durch die Stadt Rinteln zu stellen. Dann könne man frei entscheiden, ob man abreißt und wenn ja, was. Diese Variante dürfte dann allerdings noch teurer ausfallen, als alle bisher errechneten Varianten eines Stadthallenneubaus. Pikanterweise war es ein ähnlicher Antrag, den Dr. Ralf Kirstan (FDP) zunächst stellte, nämlich Ankauf aller Teile und Vermarktung in Eigenregie, und dann nach einiger Begründung wieder zurückzog.
Grundsätzlich begrüßt Sasse das Bürgerbegehren und stimmte diesem im Rat auch zu. Aber, so das WGS-Mitglied abschließend: „Will man die Bürger wirklich so uninformiert zur Wahlurne gehen lassen? Das ist kein Bürgerbegehren im von mir verstandenen demokratischen Sinne, das ist Bürgerverdummung.“