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Schonzeit für Hecken vom 1. März bis 30. September

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Aus aktuellem Anlass weisen die Rintelner Naturschützer vom NABU darauf hin, dass seit dem 01. März radikales Heckeschneiden verboten ist:

„Jüngst erreichten uns besorgte Anrufe von Rintelner Bürgerinnen und Bürgern, dass in der Nachbarschaft Hecken allzu radikal zurückgeschnitten werden“, so Dr. Nick Büscher, Vorsitzender der NABU-Gruppe Rinteln.

Es gelte nicht ohne Grund das Verbot des Radikalschnittes: Um insbesondere die heimische Vogelwelt und deren Gelege zu schützen, die vermehrt in Hausgärten ihre Brut aufziehen.

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„Durch den Verlust natürlicher Brutstätten in der Agrarlandschaft zieht es immer mehr Singvögel in die Städte“, wie Dr. Büscher ergänzt. Dort sei es geboten, die nistenden Tiere nicht durch heftige Schnitte an Hecken zu stören. Auch andere heimische Tiere wie beispielsweise Igel suchen dort Zuflucht.

Der Formschnitt, das heißt der im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendige Rückschnitt, sollte möglichst vorsichtig erfolgen und davor zunächst geprüft werden, ob Gelege vorhanden sind.

„Wir hoffen auf die Umsichtig­keit und Geduld der Heckeneigentümer“, wie Dr. Büscher ausführt und darauf hinweist, dass die Schonzeit für Hecken noch bis zum 30. September andauert.

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