Gestern erfolgte zur Mittagszeit ein SEK-Einsatz in der Rintelner Brennerstraße. Wie Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig mitteilte, bestand gegen den Beschuldigten aufgrund einer Anzeige Anfangsverdacht wegen Bedrohung sowie eines unerlaubten Waffenbesitzes. Konkret habe er andere Personen mit dem Tode bedroht und sei ohne die erforderliche Erlaubnis im Besitz einer Schusswaffe, heißt es.
Die Staatsanwaltschaft Bückeburg erwirkte deshalb beim zuständigen Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten, der durch die Polizei Rinteln vollstreckt wurde. Bei der Durchsuchung konnte keine Waffe gefunden werden, so die Staatsanwaltschaft. Der Einsatz in der Brennerstraße erfolgte, weil der Beschuldigte sich in einer anderen Wohnung im dortigen Bereich aufhielt. Als er die Wohnung verließ, erfolgte der Zugriff durch die Polizei. Die Ermittlungen dauern an.
(Quelle: Staatsanwaltschaft Bückeburg)