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Spielen am Sonntag verboten: Schulhof-Beschilderung sorgt für Diskussionen in Rinteln

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(Rinteln) Ein neues Schild am neuen, gemeinsamen Schulhof von Gymnasium und IGS löst in diesen Tagen in Rinteln rege Diskussionen aus.

Sowohl in der digitalen Welt des Internets als auch im Stadtgespräch dreht sich vieles um die bunte, großformatige Beschilderung, die zur Regelung der Schulhofnutzung angebracht worden ist – wenn man sie erst einmal gesehen hat.

Das Schild zeigt drei Kinder in Bewegung. Abgebildet ist ein Schulhof, der allerdings nicht zum Schulzentrum in Rinteln passt.

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Weiter ist dort zu lesen:

„Das Betreten des Schulhofes des Gymnasiums Ernestinum Kinteln und der IGS Rinteln und die Benutzung seiner Einrichtungen ist während des Unterrichts nur den Schülerinnen und Schülern sowie den Bediensteten der Schule erlaubt.“

Zur Benutzung heißt es:

„Der Schulhof darf nur innerhalb der Schulzeit genutzt werden. Eine Nutzung nach Schulschluss um 18:00 Uhr ist nicht gestattet. Ab 18:00 Uhr ist jeglicher Lärm zum Schutz der Anwohner zu unterlassen.“

In Sachen Betretungsverbot geht man sogar einen Schritt weiter:

„Das Betreten des Schulhofs ist in dem Zeitraum zwischen 20:00 Uhr – 06:00 Uhr untersagt. Ausgenommen sind kulturelle und Sportveranstaltungen.“

Wer seine Kinder am Sonntag dort spielen lassen möchte, liest folgendes:

„An Sonn- und Feiertagen ist das Betreten des Schulhofes und die Benutzung seiner Einrichtungen nicht gestattet, Ausgenommen sind kuturelle und Sportveranstaltungen. Der Schulhof, die Spielfelder und die Geräte sind pfleglich zu behandeln.“

Dem Vernehmen nach stößt die neue Beschilderung nicht überall auf Gegenliebe. Besonders im Hinblick auf den künftigen Sportpark Rinteln mit neuer Laufbahn und Kunstrasenfeld auf der einen Seite des Grundstücks und dem Skatepark direkt an der IGS stellt sich so manchem Rintelner die Frage nach dem Hintergrund der Regelungen.

Seitens der Stadt Rinteln verweist man bei Anfrage zum Thema Schulhof an den Landkreis Schaumburg als zuständige Stelle. Dort antwortet die Pressestelle, dass der Anlass zum Aufstellen des Schildes aus Reihen von Anwohnern gekommen sei, „die auf eine erhöhte Lärmbelästigung in den späteren Abendstunden hingewiesen haben.“

Landkreis: Beschwerden von Anwohnern führten zu neuer Beschilderung

Der Landkreis führt weiter aus, was auch auf dem Schild zu lesen ist. Nämlich, dass die Regelungen zwischen der Nutzung des Schulhofs (etwa das Spielen auf den Spielfeldern) und dem Betreten des Schulgeländes unterscheiden. Gespielt werden dürfe demnach ab 18 Uhr nicht mehr, Spazierengehen an Werktagen sei bis 20 Uhr „gestattet“. Ab 18 Uhr sei der Lärm grundsätzlich einzustellen, aus Rücksichtnahme auf die Anwohner. Sportveranstaltungen und kulturelle Veranstaltungen seien davon ausgeschlossen.

„Dadurch kann im Wege der gegenseitigen Rücksichtnahme auf der einen Seite dem Bedürfnis der Anwohnenden auf Ruhe in den Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen ausreichend Rechnung getragen, auf der anderen Seite aber auch dem Wunsch auf Nutzung des Geländes im Sinne der Naherholung entsprochen werden“, schließt die Kreisverwaltung ihre Erklärung.

Auf dem Schild gibt es noch den Hinweis, was passieren sollte, wenn man sich die Texte durchliest und dennoch gegen die Auflagen verstößt: „Das Betreten und die Benutzung des Schulhofes erfolgt auf eigene Gefahr. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.“

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