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Spielgeräte im Rosengarten: Arbeitskreis Denkmalschutz kritisiert Pläne zum Spielplatz-Umbau

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(Rinteln) Die Entscheidung des Bauausschusses, Spielgeräte im Rahmen einer Neugestaltung des Blumenwalls im Rosengarten zu platzieren, hat jetzt den Arbeitskreis Denkmalschutz e.V. (AKD) auf den Plan gerufen.

Der erste Vorsitzende, Dr. Alexander Lattermann, weist in einem Schreiben an die Stadt Rinteln darauf hin, dass die Wallanlage des Blumenwalls wegen seiner geschichtlichen Bedeutung in das Verzeichnis der Baudenkmale gemäß Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz als Einzeldenkmal eingetragen ist und damit als Kulturdenkmal unter Schutz stehe.

„Die Besonderheit des Kulturdenkmals Blumenwall liegt darin, dass es sich nicht nur aus bodenverhafteten Wällen der geschleiften Festungsanlage zusammensetzt, sondern auch Bäume, Sträucher und Pflanzen enthält, die als lebende Substanz sich ständig ändern. Es handelt sich um ein lebendes Denkmal“, führt Lattermann weiter aus.

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AKD: Blumenwall ist ein lebendes Denkmal

Daher findet sich am Eingang zum Blumenwall auch eine Hinweistafel. Der Arbeitskreis hat diese anbringen lassen. Sie beschreibt die historischen Zusammenhänge und informiert über die Tradition des Stadtparks.

Die Stadt Rinteln als Eigentümer habe gemäß Denkmalschutzgesetz „die besondere Pflicht, die ihnen gehörenden und genutzten Kulturdenkmale besonders zu pflegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, so Lattermann weiter. Gemäß dem Instandsetzungsgebot und Beeinträchtigungsverbot seien keine dauerhaft eingebauten denkmalfremden Gerätschaften oder sonstige Beeinträchtigungen, die das Bild des Parks verändern, zugelassen.

Planerin Sandra Schauer stellte während der jüngsten Bauausschusssitzung die Spielgeräteanordnung im Rosengarten vor.

Um allerdings die Erhaltung dieser Parkanlage als Denkmals auf Dauer zu sichern, sei es laut Arbeitskreis Denkmalschutz „vorteilhaft, solche Nutzungen vorzusehen, die im Bereich der Naherholung nachhaltig sind.“ Dazu gehöre sicherlich auch das Aufstellen und die Nutzung von Kinderspielgeräten, soweit dies mit der Beeinträchtigung des Denkmalwertes vereinbar ist. Dabei spiele die Verhältnismäßigkeit eine besonders wichtige Rolle.

Ein Hinweisschild des Arbeitskreises Denkmalschutz weist auf das „Denkmal Blumenwall“ hin.

Laut Ansicht des AKD entspreche die Planung die von Sandra Schauer im Rahmen der „Perspektive Innenstadt“ im Bauausschuss vorgestellt wurde, nicht der gebotenen Verhältnismäßigkeit.

Wie berichtet, sollen im Rosengarten künftig mehrere Spielgeräte, darunter Schaukeln, Klettergeräte installiert werden. „Der Rosengarten im Landschaftspark ist nicht mehr wiederzuerkennen und hat seinen Charakter dadurch gänzlich verloren“, schreibt Lattermann und ergänzt, in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege solle unbedingt noch erfolgen.

Denkmalschützer kritisieren Spielplatz-Umbau: Rosengarten hat seinen Charakter gänzlich verloren

Schon aus Kostengründen sei eine Alternativplanung für einen Erlebnisspielplatz angebracht gewesen, schreibt Lattermann weiter. Diese sei nicht vorgelegt worden. Als erfreulich hingegen bezeichnet der Vorsitzende des Arbeitskreises die Erkenntnis, die Seilbahn zu verlegen: „So gewinnt der Rosengarten wieder sein in den Landschaftspark eingebettetes Bild.“ (pr/vu)

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