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Stadt Rinteln bietet Unterstützung bei Beantragung von Wohnraum-Fördermitteln

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Beim Bau oder Ausbau eines Eigenheims, Erwerb oder Modernisierung von Eigenheim können verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden.

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vergibt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung je nach Höhe des Einkommens zinslose bzw. zinsgünstige Kredite für die Laufzeit der ersten zehn Jahre.

Eine Familie mit zwei Kindern und einem niedrigen Einkommen kann so beispielsweise bei einem Neubauvorhaben ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 40.000 Euro erhalten. Es müssen jedoch einige Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Das Einkommen darf beispielsweise eine bestimmte Grenze nicht übersteigen, es müssen Eigenleistungen in Höhe von 15 % der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital erbracht werden.

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Weiterhin müssen die derzeitigen Wohnverhältnisse unzureichend sein, das heißt zum Beispiel die Räume sind zu klein oder Kinderzimmer sind Durchgangszimmer. Beim Kauf eines Hauses darf der Kaufvertrag nicht vor der Zusage der NBank abgeschlossen werden. Beim Neubau darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden. Dies sind nur einige Voraussetzungen. Die NBank fördert unter anderem auch die altersgerechte bzw. energetische Modernisierung von Wohneigentum oder den Mietwohnungsbau für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung durch einen Investor.

Ob eine Förderung in Frage kommt, kann bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Rinteln im Bauamt in Erfahrung gebracht werden. Eine umfassende Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung gibt Frau Claudia Kording (Beratungstermine unter der Telefonnummer 05751/403219). Weitere Informationen und die verschiedenen Förderprogramme findet man auch auf den Internetseiten der NBank unter www.nbank.de.

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