Online Nachrichten für Rinteln und die Umgebung.
Anzeige

Stadtwerke Rinteln informieren: Ab April gleichbleibende Abschläge / Preisbremsen berücksichtigt

Anzeige
Anzeige

(Rinteln) Für viele Verbraucher in Deutschland war die Handhabung der Abschlagszahlungen für Strom, Gas und Wärme in den letzten Monaten verwirrend.

Durch die offizielle Regelung der Preisbremsen sind die Abschläge im Februar und März sehr unterschiedlich ausgefallen. Doch jetzt kehrt hoffentlich Ruhe ein: Sofern die Gesetzeslage stabil bleibt, werden sich die Abschläge ab April für den Rest des Jahres nicht verändern. Die Stadtwerke Rinteln versenden in diesen Tagen Infobriefe an alle ihre Kunden. Darin ist für alle detailliert aufgeschlüsselt, wie hoch der künftige Abschlag sein wird und wie sich dessen Summe berechnet.

„Wir freuen uns, dass die Abwicklung der Preisbremsen nun für das gesamte Jahr geregelt ist und wieder ein Stück Kontinuität einkehrt“, sagt Thomas Rinnebach, Vertriebsleiter der Stadtwerke Rinteln. Im Februar hatten Verbraucher einmalig einen höheren Abschlag zu den neuen Preisen bezahlt, im März kommt die Verrechnung der Preisbremsen für den aktuellen Monat und rückwirkend für Februar. „Der Märzabschlag wird daher besonders niedrig“, teilen die Stadtwerke in einer Presseerklärung mit.

Jahresverbrauch 2022 ist beim Strom ausschlaggebend

Beim Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde. Dieser gedeckelte Preis gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Die Prognose für den Jahresverbrauch wird anhand des Gesamtverbrauchs im Jahr 2022 berechnet. Für Kunden mit Nachtspeicheröfen oder Wärmepumpen fließt dabei der günstigere Niedertarif (NT) zu 30 Prozent und der Hochtarif (HT) zu 70 Prozent in die Berechnung ein.

Anzeige

Bei Gas und Wärme Berechnung auf Grundlage des Verbrauchs 2021

Bei Gas- und Wärmeprodukten ziehen die Stadtwerke den gesamten Jahresverbrauch des Jahres 2021 als Basis für die Berechnung heran. Die Prognose erfolgte zum 1. September 2022. Beim Gas liegt der gedeckelte Preis bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde inklusive Steuern, bei der Wärme gilt eine Preisgrenze von 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde – jeweils angewendet auf 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.

Berechnungsgrundlage von der Bundesregierung festgelegt

„Die Grundlage für die Berechnung wurde von der Bundesregierung festgelegt. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir bei Anfragen zur Berechnungsgrundlage auf die Vorgaben der Bundesregierung verweisen. Auf Grund der Regelung ist der Verwaltungsaufwand bei uns immens und das Aufkommen an Nachfragen ist sehr hoch“, sagt Rinnebach.

Er weist darauf hin, dass der Kundenservice der Stadtwerke natürlich telefonisch (05751 / 700-0) oder per E-Mail erreichbar ist. Auf Grund der Vielzahl an Rückmeldungen könne es jedoch zu Wartezeiten kommen. (pr)

Anzeige

Related posts

Cookie Einstellungen

Bitte treffen Sie eine Auswahl. Mehr über die einzelnen Optionen unter Help.

Eine Option wählen um fortzufahren

Ihre Auswahl wurde gespeichert

Hilfe

Hilfe

Um fortzufahren, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Hier finden Sie eine Erklärung der Optionen und deren Bedeutung.

  • Alle Cookies akzeptieren:
    Alle Cookies wie Analytics und Tracking-Cookies, z.B. zur Statistik und Besucherzählung.
  • Nur First-Party Cookies zulassen:
    Nur Cookies dieser Internetseite.
  • Keine Cookies zulassen:
    Keine Cookies, mit Ausnahme der technisch notwendigen.

Sie können weitere Informationen hier nachlesen: Datenschutzerklärung. Impressum

Zurück