(Rinteln) Die Börsenpreise für Strom und Gas bewegen sich seit Monaten in historischen Höhen. Angefeuert wird diese Entwicklung durch die hohe Inflation. Jetzt sind auch die Stadtwerke Rinteln gezwungen, die Preise zum 1. Januar 2023 erneut anzupassen.
Für Erdgaskunden steigt der Arbeitspreis um 6,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) in allen Produkten. Der Grundpreis bleibt gleich. Der Strompreis steigt um 26,18 Cent pro kWh bei stabil bleibendem Grundpreis. Der Warmwasserpreis für Wärmekunden erhöht sich um 1,41 Euro pro Kubikmeter und der Arbeitspreis für die Wärmelieferung steigt um 6,94 Cent pro kWh. Der Grundpreis steigt um 10,70 Euro im Jahr.
Strom- und Gaspreise an der Börse in historischen Höhen
Bei der Wasserversorgung kommen strombetriebene Pumpen zum Einsatz, hier steigen die Preise ebenfalls. Hier rechnen die Stadtwerke vor: Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 100 Kubikmetern (100.000 Liter) Trinkwasser zahlt ab dem 1.1.2023 pro Monat 5,54 Euro mehr. Der Abwasserbetrieb hebt die Gebühren für Schmutzwasser um 47 Cent je Kubikmeter und das Niederschlagswasser um 8 Cent pro Quadratmeter an. Alle Preise sind brutto, also inklusive Mehrwertsteuer, angegeben.
Bürgermeisterin Andrea Lange, Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Rinteln, wird wie folgt zitiert: „Uns ist bewusst, dass die Menschen in Rinteln leider Mehrbelastungen erleben und wir werden alle von der Bundesregierung beschlossenen Erleichterungen schnell und umkompliziert weitergeben.“ Stadtwerke-Chef Ulrich Karl führt aus: „Sobald die Preisbremsen für Strom und Gas feststehen, setzen wir diese um. Bei Gas und Wärme haben wir die Senkung der Mehrwertsteuer ab Oktober von 19 auf 7 Prozent. Für unsere Kunden werden wir rückwirkend für das ganze Jahr 2022 den gesenkten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent anwenden.“ Die Entlastung weist der kommunale Versorger auf der Jahresschlussrechnung aus.
Stadtwerke geben Mehrwertsteuersenkung rückwirkend für ganzes Jahr 2022 weiter
Stadtwerke-Vertriebsleiter Thomas Rinnebach erklärt, wie sich die gestiegenen Gaspreise auf dem Weltmarkt auch auf die Strompreise auswirken: Der Strompreis an der Börse wird vom teuersten Kraftwerk bestimmt, das gebraucht wird, um den nachgefragten Strom zu decken (siehe Merit-Order Effekt, Anm. d. Red.). Dies seien derzeit auch die Gaskraftwerke. Produzenten von günstigerem Strom können ebenfalls zu hohen Preisen verkaufen. Neben diesen gestiegenen Beschaffungskosten haben beim Strom auch deutlich gestiegene Netzentgelte und die erhöhte Offshore-Umlage Einfluss auf den Preis. Diese Umlage hat der Gesetzgeber 2013 eingeführt, um Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks leisten zu können, wenn es längere Netzunterbrechungen gibt.
Wie Rinnebach weiter berichtet, gebe es derzeit mehrere Maßnahmen der Bundesregierung zum Gegensteuern. Neben der bereits erwähnten Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas soll ein Gaspreisdeckel ab dem 1.3.2023 – dann allerdings möglicherweise rückwirkend bis zum 1. Februar oder 1. Januar – eingeführt werden. Ein Strompreisdeckel soll zum 1.1.2023 greifen. Bei beiden legt der Gesetzgeber eine Preisobergrenze fest. Gas soll dann höchstens 12 Cent brutto pro Kilowattstunde kosten, Strom maximal 40 Cent. Dies gilt allerdings nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Darüber gilt der Marktpreis. Damit sollen die Bürger zum Energiesparen motiviert werden.
Trotz Deckelung auf Gas und Strom: Es wird deutlich teurer
Rinnebach rechnet vor: Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh Strom, 20.000 kWh Gas, 100 m³ Wasser und 100 m³ Abwasser zahlt monatlich einen Abschlag von 330 Euro. Ohne gesetzlichen Deckel würden die Kosten auf 530 Euro steigen. Mit Deckelungsmaßnahmen sind es trotzdem noch 430 Euro. Bei der Beispielrechnung nimmt man für die verbleibenden 20 Prozent der Energiekosten außerhalb von Gas- und Strompreisdeckel die genannten Preiserhöhungen ab 1.1.2023, also den Marktpreis, an.
Die Entlastungsmaßnahme, von Bundeskanzler Olaf Scholz „Doppel-Wumms“ genannt und in einigen Medien kritisiert, kostet den Steuerzahler 200 Milliarden Euro und beinhaltet als eine Maßnahme von vielen die Aussetzung des Gas-Abschlags für Dezember 2022. Wie das in der Kürze der verbliebenen Zeit allerdings umgesetzt werden soll, wirft bei den Energieversorgern Fragen auf. Vorgesehen ist nämlich, dass die örtlichen Versorger sich das fehlende Geld bei der KfW-Bank zurückholen. Ein bürokratischer, zeitaufwendiger Akt. Damit hier keine Finanzlücke entsteht, sei der Ratsbeschluss zur Ermächtigung der Stadtwerke über eine vorübergehende Kreditaufnahme zur Zwischenfinanzierung die richtige Entscheidung gewesen, so Karl.
Und auch wenn die Gaspreise momentan wieder fallen, die ersten LNG-Frachtschiffe vor den europäischen Küsten auf Entladung warten und die Speicher zu nahezu 100 Prozent gefüllt sind: Laut Rinnebach sei zu erwarten, dass er auf „deutlich hohem Niveau“ bleibt. Für den Strompreis gilt ähnliches. Zu den Preisen von 2020 und der Jahre davor werde man in absehbarer Zeit wohl nicht wieder zurückkehren.
Preisinformationen werden an die Kunden verschickt
In dieser Woche werden die Preisanpassungen verschickt. Die Abschläge werden im neuen Jahr angepasst. Rinnebach dazu: „Wir möchten zugunsten unserer Kunden auf jeden Fall die neuen Gas- und Strompreisbremsen einfließen lassen. Außerdem warten wir die Zählerstandsmeldungen ab, denn viele unserer Kunden haben schon reichlich Energie gespart, weshalb Abweichungen zum prognostizierten Verbrauch wahrscheinlich sind. Haushalte bekommen in den nächsten Wochen eine Ablesekarte per Post und werden gebeten, diese ausgefüllt zurückzuschicken.