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Tempolimit in der Fußgängerzone? Ortsrat stimmt für Schrittgeschwindigkeit für Fahrräder

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Müssen wir bald mit Geschwindigkeitskontrollen in der Rintelner Fußgängerzone rechnen?

Temposünder auf dem Rad könnte bald jeder werden, der zu schnell durch die Weser- und Klosterstraße fährt, ohne auf seine Geschwindigkeit zu achten.

Dabei geht es nicht etwa um Raserei. „Schrittgeschwindigkeit“ hat der Ortsrat in seiner letzten Sitzung beschlossen, soll in der Fußgängerzone gefahren werden. Durch entsprechende Schilder bestätigt, würde dies bedeuten: rund 4-7 Stundenkilometer dürften Fahrradfahrer dort dann fahren, andernfalls würde ein Bußgeld drohen.

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Doch: Vorschriften machen nur dann Sinn, wenn deren Einhaltung auch kontrolliert wird. Wer sich um die Tempomessungen mit Radarpistole hinter Blumenkübeln kümmern und Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden soll, steht natürlich noch nicht fest. Es dürfte aber, so der Beschluss tatsächlich durchgesetzt wird, spannend werden.

Schritttempo bedeutet für Radfahrer eine Geschwindigkeit, die kurz vor dem Umfallen durch Gleichgewichtsverlust steht. Eine gewisse Grundgeschwindigkeit ist Voraussetzung für eine flüssige Fortbewegung auf zwei Rädern. Langsamfahrwettbewerbe werden in Fahrradclubs und als Attraktion praktiziert, wo es darum geht, möglichst langsam eine Strecke zurückzulegen. Trotz Bedenken einzelner Ortsratsmitglieder wurde zugunsten eines Schritttempos gestimmt. Es bleibt spannend, ob und wie das Vorhaben in die Tat umgesetzt werden kann.

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