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Teurer, billiger, mehr online: Diese Dinge ändern sich 2015

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2015 steht vor der Haustür, viele Dinge ändern sich im kommenden Jahr. Einiges wird teurer, manches billiger, etliches wird anders. Wir haben eine Übersicht über einige der Änderungen zusammengestellt, die uns ab übermorgen erwarten:

Ab dem 1.1.2015 gilt beim Arztbesuch nur noch die elektronische Gesundheitskarte.

Der Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung sinkt von 15,5 auf 14,6 Prozent. Das sind 0,9 Prozent. Dafür können die Kassen Zusatzbeiträge erheben, die meisten werden dies auch tun und zwar um genau 0,9 Prozent. Die Liste aller beabsichtigten und beschlossenen Zusatzbeiträge sind auf www.krankenkassen.de einsehbar.

Kaffeemaschinen müssen laut der Ökodesign-Richtlinie ab dem 1.1.2015 eine Abschaltautomatik vorweisen. Geräte mit Isolierkanne bleiben fünf Minuten nach dem Zubereiten eingeschaltet, normale Kaffeemaschinen mit Filter noch 40 Minuten lang. Kaffeevollautomaten schalten sich eine halbe Stunde nach der letzten zubereiteten Tasse des Muntermachers ab. EU-weit sollen so in den kommenden fünf Jahren zwei Terawatt Strom eingespart werden.

Am 1.1.2015 tritt eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft. Autobesitzer können ihren Wagen über ein zentrales Portal des Kraftfahrt-Bundesamts und auf den Seiten der Zulassungsbehörden der Länder zulassen oder abmelden. Dies geht jedoch nur im Zusammenspiel von neuen Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugscheinen) und Plaketten mit entsprechenden Sicherheitscodes, Siegeln und des neuen Personalausweises. Neu oder wieder zugelassene Fahrzeuge erhalten diese automatisch ab Jahresanfang.

Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn beträgt ab Januar 8,50 Euro pro Stunde. Ausgenommen davon sind Arbeitnehmer unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, Auszubildende, Praktikanten (bis drei Monate), Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten im Job und Zeitungszusteller (ab 2017).

Bei Umzug des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbezirk fällt die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug weg. Zieht man also beispielsweise von Minden nach Rinteln, darf das „MI“ weiterhin am Auto verbleiben. Das Nummernschild mit dem neuen Wohnort gibt es bei Neuzulassung eines Fahrzeugs.

Das Briefporto wird erhöht: Der Standardbrief kostet ab Januar 62 Cent – statt bisher 60. Päckchen verteuern sich um 30 Cent, der Kompaktbrief wird günstiger – er kostet 85 statt bisher 90 Cent..

Verbandskästen müssen ab 1.1.2015 einer geänderten DIN-Norm 13164 entsprechend ausgerüstet sein. Ab dem Datum dürfen nur noch Verbandskästen nach der neuen Norm verkauft werden. Alte, bereits in den Fahrzeugen befindliche Kästen dürfen bis zum Ablaufdatum weiter benutzt werden.

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Niedersachsen plant für das Frühjahr 2015 den ersten, versuchsbasierten Einsatz von „Section Control“. Dieses Verfahren zur Geschwindigkeitskontrolle ist Österreich-Urlaubern schon länger bekannt und wird jetzt trotz Bedenken der Datenschützer erstmals auch in Deutschland getestet. Bei dem Verfahren wird jedes Fahrzeug zu Beginn und Ende des Streckenabschnitts elektronisch erfasst und die Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung wird ein Foto des entsprechenden Fahrzeugs (von vorne) angefertigt.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten steigt von 1.000 auf 1.130 Euro.

Österreich erhöht die Preise für die Vignette. Der Preis für die PKW-Jahresvignette steigt von bisher 82,70 auf 84,40 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette steigt von 24,80 auf 25,30 Euro und die Zehn-Tages-Vignette von 8,50 auf 8,70 Euro.

Die Rundfunkgebühr soll ab April um 48 Cent gesenkt werden; von 17,98 Euro auf 17,50 Euro pro Monat.

Der Beitragssatz für die Rentenversicherung sinkt aufgrund hoher Rücklagen 2014 um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent. Die Bundesregierung prognostiziert die dadurch entstehende Entlastung der Arbeitnehmer um rund eine Milliarde Euro.

Das Elterngeld Plus der Bundesregierung ermöglicht es Eltern, 24 Monate Unterstützung zu erhalten. Die Bezüge sind zwar halbiert, dafür ist der Zeitraum doppelt so groß wie bisher. Die dafür notwendige Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes gilt dabei erst für Kinder, die ab dem 1.7.2015 zur Welt kommen.

Der Garantiezins für Neuverträge bei Lebensversicherungen sinkt um 0,5 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent.

Besitzer von Elektrofahrzeugen sollen bevorzugte Parkplätze und gesonderte Busspuren nutzen dürfen. Diese Vorteile sollen ebenfalls für Teilnehmer von Carsharing-Projekten greifen. Elektro-Autos, die bis zum 31.12.2015 in Deutschland erstzugelassen werden, werden ab dem Erstzulassungstag zehn Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit werden. Einen Tag später, also ab dem 1.1.2016, gibt es nur noch fünf Jahre Steuerbefreiung.

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