Eins der Themen auf der Ortsratssitzung in Möllenbeck am Mittwoch um 19 Uhr im Feuerwehrgerätehaus: Lärmverhindernde Maßnahmen an der B 238.
Bereits im Januar stand der Tagesordnungspunkt zur Debatte, im März schrieb Ortsbürgermeister Thorsten Frühmark dazu Bürgermeister Thomas Priemer an. Die seinerzeit vorgebrachte Argumentation der Verwaltung, Messungen auf privaten Grundstücken müsse ein Fachbüro durchführen, die Kosten seien dafür im Haushaltsplan 2018 nicht vorgesehen, will Frühmark dabei nicht so stehen lassen und führt die Lärmbelästigung, insbesondere für die Anwohner im oberen Bereich des Apfelkamps, als „unerträglich und aller Wahrscheinlichkeit nach auch gesundheitsgefährdend“ am. Besonders der Lärm durch den LKW-Verkehr mache eine Nutzung der Gärten und das Schlafen bei offenem Fenster nahezu unmöglich, argumentiert Frühmark.
Verschlechtert habe sich der Zustand noch, nachdem Bäume gefällt wurden und so den Grundstücken im Apfelkamp nahezu der letzte Lärmschutz genommen worden sei, so der Ortsbürgermeister: „Eigenlich hat man das Gefühl, dass die LKW dort durch den Garten der Anwohner fahren.“
Eine schalltechnische Untersuchung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat laut Sachdarstellung der Verwaltung ergeben, dass der berechnete Pegel an allen betrachteten Gebäuden unter dem Richtwertpegel gemäß Lärmschutzrichtlinien liegt und sich somit keine Grundlage für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ergibt. Dabei wurden bereits bestehende, alte Messwerte auf die gestiegene, aktuelle Verkehrsbelastung hochgerechnet. Neue Messungen fanden nicht statt. Reduziert man das Tempo von derzeit 70 auf 50 Stundenkilometer, ergibt sich demnach eine Pegelminderung von 0.1 bis 0,2 dB(A), erforderlich wären aber 3 dB(A). Kurz: Fährt der Verkehr langsamer, wird es nicht ausreichend leiser.
Mittelfristig, so heißt es laut Verwaltung weiter, seien laut Straßenbaubehörde aber freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen von Bund und Ländern im Bereich Möllenbeck geplant. Damit könne auf Antrag der jeweiligen Hauseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen der Einbau von Lärmschutzfenstern mit bis zu 75% (nach Überprüfung des Kraftfahrzeuglärms) bezuschusst werden. Wie Ortsbürgermeister Thorsten Frühmark auf Anfrage ergänzend mitteilt, wird ein Mitarbeiter des Straßenbauamtes bei der Ortsratssitzung am Mittwoch anwesend sein. Weitere Tagesordnungspunkte sind unter anderem: Mitteilungen der Verwaltungsstellenleiterin, Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023; Aufstellung der Vorschlagslisten, Einwohnerfragestunde.