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Überhöhte Handwerkerrechnung: Vorsicht bei Haustürgeschäften mit Arbeiten rund ums Haus

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(Rinteln/Auetal) Die Masche läuft ähnlich wie bei Betrügereien zum Nachteil älterer Menschen. Während sich hier das meiste über Telefon abspielt und Notlagen von Enkeln oder anderen Angehörigen zur Erlangung hoher Geldsummen vorgetäuscht werden, geht es bei den Fällen von überteuerten Handwerkerrechnungen darum, dass zumindest ein Teil von Leistungen erbracht werden, die dann jedoch Folgekosten in nicht abgesprochener Höhe nach sich ziehen.

Im aktuellen Fall, über den die Polizei informiert, kamen rund sechs Personen auf den Hof eines 87-jährigen Mannes aus dem Auetal, um ein defektes Eternitdach neu einzudecken. Da der Mann dies ohnehin machen lassen wollte, ließ er sich auf das Geschäft ein. Die angeblichen „Handwerker“ deckten tatsächlich das Dach ab und montierten neue Wellblechplatten. 2.400 Euro wollten sie dafür haben und es passte auch soweit mit den Leistungen. Dann jedoch ging es um die Entsorgung der alten Platten und dafür sollten weitere 13.000 Euro gezahlt werden. Der Mann fuhr zu seiner Bank und hob das Geld ab.

Der Bankmitarbeiter warnte den Mann davor, solche Geschäfte zu machen. Außerdem informierte der Bankmitarbeiter die Hausbank in Rehren und die informierte sofort die Polizei. Wieder zurück zu Hause war er dann jedoch soweit gewarnt, dass er das Geld erst zahlen wollte, wenn die Arbeiten erledigt seien. Die Männer fuhren erst einmal weg und wurden auf der Fahrt durch das Auetal durch die mittlerweile hinzugerufene Polizei kontrolliert. Es handelte sich um rumänische Wanderarbeiter, die für den Umgang mit asbesthaltigem Eternit überhaupt nicht zugelassen waren. Eine Reisegewerbekarte konnten sie nicht vorlegen. Eine Quittung erhielt der Kunde nicht für seine Zahlung.

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Gegen die „Handwerker“ wird nun wegen Betrugs und eines Umweltdeliktes (Umgang mit gefährlichen Abfällen) ermittelt. In einem zweiten Fall hatte eine 64-jährige Frau aus Todenmann einen Vertrag mit einem Schaumburger Unternehmen abgeschlossen über Malerarbeiten. Das vereinbarte Geld sollte bar gezahlt werden und die Rechnung war höher, als es die Auftraggeberin zuvor vereinbart hatte. Ob hier allerdings eine Straftat vorliegt, ist noch fraglich, denn wer Handwerker bestellt und kein bindendes Angebot hat, muss am Ende möglicherweise mit höheren Kosten leben. In diesem Fall reicht die Spanne von geschätzten 2.000 Euro Leistungserbringung zum Rechnungsbetrag von 5.000 Euro. (pr)

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