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Unabhängigkeitsstraße in Westendorf: Klage gegen Streckensperrung

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Die Kreisstraße 74 in Westendorf ist seit 2013 für Motorradfahrer gesperrt. Das könnte sich in Zukunft ändern: Ein Mitglied des Bundesverbandes der Motorradfahrer e.V. (BVDM) hat nämlich gegen die Straßensperrung geklagt. Auf Anfrage bestätigt Ordnungsamtsleiter Ulrich Kipp der Stadt Rinteln, dass am 23. August diesen Jahres eine Klage und ein sogenannter Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht wurden. Gibt das Gericht dem Eilantrag innerhalb weniger Wochen statt, müssten die Verkehrszeichen bis zur Klärung durch ein Urteil vorläufig abgenommen werden. Erst am Ende des Verfahrens fiele eine abschließende Entscheidung: Schilder wieder montieren oder dauerhafte Aufhebung des Fahrverbots für Biker.

Trotz Sperrung gibt es weiterhin Unfälle mit Motorradfahrern auf der K74

2013 war die auch als Unabhängigkeitsstraße bekannte Strecke zwischen Westendorf und Bernser Landwehr in Absprache mit Landkreis und Polizei für Motorräder ausnahmslos gesperrt worden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, wie es heißt. Zuvor mehrten sich Beschwerden aus der Bevölkerung unter anderem über Raserei und den Lärm, verursacht von einzelnen Motorradfahrern. Wie Medienberichten aus damaliger Zeit zu entnehmen ist, gab es im Vorfeld eine jahrelang geführte Diskussion über die Zunahme des Motorradverkehrs auf der K74, „Rennen“ und zahlreiche Unfälle im Straßenverkehr. Wahr ist aber auch: Unbekannte schütteten Öl in Kurven auf die Straße. Motorradfahrer kamen zu Fall und trugen Verletzungen davon. Die Polizei ermittelte wegen „Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“. In den Jahren 2011 bis 2013 gab es auf der besagten Strecke 14 gemeldete Verkehrsunfälle mit Motorrädern, berichtet Kipp (3 Unfälle in 2011, 4 in 2012, 7 in 2013). Die Zahl der Verletzten war von 3 im Jahr 2011 auf 8 Verletzte in 2013 gestiegen. Dass die Streckensperrung ab 2013 offenbar teilweise ignoriert wird, zeigen folgende Zahlen: In den Jahren 2014 bis 2018 ist jeweils ein Verkehrsunfall mit Motorrädern registriert worden. Jedes Jahr (bis auf 2017) wurde ein Motorradfahrer dabei verletzt. Im aktuellen Jahr 2018 sogar zwei. Trotz Fahrverbots.

Von generellen Fahrverboten wie diesen sind die mehrheitlich friedlichen und vorschriftsmäßig fahrenden Motorradfahrer natürlich genau so betroffen wie Rowdys und Hobby-Rennfahrer. Ähnliche Diskussionen um Fahrverbote und Streckensperrungen werden seit Jahren am Taubenberg um die Kreisstraße 77 geführt (wir berichteten). Im Fall Westendorf war es ein langjähriges Mitglied des BVDM, dass bei Fahrten mit dem Motorrad durch die Sperrung aufgehalten wurde und daher um Unterstützung beim Verband gebeten hatte. In einer Stellungnahme schreibt Michael Wilczynski, Beisitzer im Vorstand und Referent für Streckensperrungen im Bundesverband der Motorradfahrer: Bevor eine Behörde eine Sperrung aussprechen könne, müsse eine Vielzahl von „weicheren Mitteln“ zum Einsatz kommen. Dies habe auf der K74 nicht stattgefunden. Unter „weicheren Mitteln“ versteht man beispielsweise Hinweisschilder oder Rüttelstreifen, wie in der „Todeskurve“ bei Kalldorf im Kalletal. Diese Maßnahmen wurden in Westendorf eifrig diskutiert, durch die Sperrung der Strecke kamen sie aber nicht mehr zur Anwendung.

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Natürlich habe es auf dem Abschnitt Unfälle gegeben, so Wilczynski weiter, doch würde man Straßen wegen erhöhter Unfallzahlen oder Autorennen, etwa in Berlin, Köln oder Düsseldorf auch nicht für PKW sperren. Es wäre nicht das erste Mal, dass der BVDM vor Gericht erfolgreich gegen eine Streckensperrung für Motorräder vorgeht. Der Verband verweist im Internet auf gewonnene Prozesse vor den Verwaltungsgerichten Arnsberg und Osnabrück. In beiden Fällen musste die Sperrung aufgrund einer Gerichtsentscheidung wieder aufgehoben werden.

Als „besonders empörend“ beschreibt Wilczynski die Vorfälle, bei denen Glasscherben und Öl auf die Fahrbahn aufgebracht wurden. Anstatt dies zu ahnden, würden „die Opfer dieser kriminellen Handlungen von der Benutzung der Straße ausgeschlossen und somit bestraft.“ In jeder Fahrzeuggattung gebe es Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln halten, heißt es weiter. Hier müssten die Ordnungsbehörden tätig werden und diese Menschen bestrafen. Eine Allgemeinbestrafung sei aus Sicht des Bundesverbands „diskriminierend und absolut unzulässig“.

Ein Teil der Unabhängigkeitsstraße in Westendorf (Archivfoto).
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