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Verkehrsschild umgefahren, Geldbörse gestohlen: Aus dem Polizeibericht

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Verkehrszeichen umgefahren.

Ein bisher unbekannt gebliebener Fahrzeugführer eines Lkw befuhr am Freitag, dem 08.01.2016 gegen 17:15 Uhr die Landesstraße 438 (Berliner Straße/Konrad-Adenauer-Straße) von Engern in Richtung Rinteln.

Im Einmündungsbereich zur Steinberger Straße ist das Fahrzeug offensichtlich von der Fahrbahn abgekommen und über das auf der dortigen Verkehrsinsel befindliche Verkehrszeichen gefahren. Der Unfallverursacher fuhr weiter, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern.

02 rintelnaktuell verkehrszeichen umgefahren

Aufgrund vorgefundener Fahrzeugteile dürfte es sich laut Polizeiangaben beim verursachenden Fahrzeug um einen Lkw der Marke „Iveco“ handeln.

Eventuelle Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit dem Polizeikommissariat Rinteln unter der Telefonnummer 05751- 95450 in Verbindung zu setzen.

Taschendiebstahl.

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Einer 52-jährigen Frau aus Rinteln ist während ihres Aufenthalts in einem SB-Drogeriemarkt in der großen Tonkuhle am Samstag, dem 09.01.2016 gegen 16:24 Uhr die Geldbörse mitsamt dem darin befindlichen Bargeld gestohlen worden.

Ohne Fahrerlaubnis unterwegs.

Am Samstag, dem 09.01.2016 befur ein 22-jähriger Rintelner mit einem Pkw der Marke Ford öffentliche Straßen, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass für den genutzten Pkw seit mehreren Monaten keine gültige Haftpflichtversicherung mehr besteht. Die Polizei hat die Weiterfahrt untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Mit Betäubungsmittel aber ohne Fahrerlaubnis.

Am frühen Sonntagmorgen gegen 03:25 Uhr wurde ein 33-jähriger BMW-Fahrer aus Porta Westfalica auf der B 83 in Luhden in Höhe der dortigen Tankstelle angehalten und kontrolliert.

Hierbei ergaben sich Anzeichen auf eine Betäubungsmittelbeeinflussung des Fahrers. Eine Blutprobe wurde entnommen. Weiterhin bestand der Verdacht, dass sich der Autofahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis befindet. Ihn erwartet jetzt auch noch ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

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