(Rinteln) Heute startete die angekündigte Verkehrssicherheitswoche im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Rinteln. Unterstützt wurden die Rintelner Polizeibeamten dabei durch die Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg.
Am frühen Morgen wurde im Bereich der Kreuzung Konrad-Adenauer-Straße/Bahnhofstraße Kontrollen im Hinblick auf mögliche Handy-, Gurt-, und Rotlichtverstöße durchgeführt. Vom späten Vormittag an bis in den Nachmittag fanden anschließend Geschwindigkeitskontrollen auf der B238 innerhalb der Ortschaft Möllenbeck statt. Insgesamt konnten dabei 38 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden. Davon befanden sich fünf Verstöße im Bereich einer Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige, was bedeutet, dass sich die Fahrer neben einer Geldbuße auf Punkte in der „Verkehrssünderkartei Flensburg“ einstellen müssen. Ein Verkehrsteilnehmer konnte mit 81 km/h gemessen werden (vorwerfbare 78 km/h). Die übrigen kamen mit einem Verwarngeld davon.
Neben den Geschwindigkeitsverstößen wurden zwei Gurtverstöße festgestellt. Ein Motorrad erhielt aufgrund von technischen Veränderungen am Motorrad zusätzlich eine Mängelmeldung. Sollten die festgestellten Mängel nach der ausgewiesenen Frist nicht behoben sein oder von entsprechender Stelle (Überprüfungsorganisation) legitimiert werden, erwartet den Halter eine Vorstellung bei der Zulassungsstelle und anschließend eine Zwangsabmeldung, sowie die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Ein weiterer Motorradfahrer fiel durch besonders negatives Fehlverhalten im Straßenverkehr auf. Er fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch die Ortschaft. Gerichtsverwertbar gemessen werden konnte er dabei jedoch nicht. Den Signalen des Anhaltekommandos entzog er sich vorsätzlich, nachdem er kurz angebremst hatte, indem er mit Vollgas an den Anhaltebeamten vorbei in Richtung Rinteln davonfuhr. Dabei schnitt er einen PKW-Fahrer, welcher sich anschließend bei der Kontrollstelle meldete, um sich über den Motorradfahrer zu beschweren. Das vorsätzliche Nichtbefolgen des Haltgebots des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle kann dabei bereits mit bis zu 140 Euro geahndet werden. (pr)