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Verkehrssicherheitswoche, Tag 3: Geschwindigkeitskontrollen in Todenmann und Westendorf

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(Todenmann/Westendorf) Heute standen Geschwindigkeitsüberwachung sowie mobile Kontrollen im Fokus der Verkehrssicherheitswoche. Von 8:30-10:30 Uhr wurde heute auch auf der neu ausgebauten Hauptstraße in der Ortschaft Todenmann die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer durch Polizeikräfte des Polizeikommissariats Rinteln, sowie der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg, überwacht.

Die Straße führt in der Verlängerung in die Kurve der Mindener Straße („Pomona-Kurve“). In dieser kann in den vergangenen Jahren eine Häufung von Unfällen, vermutlich aufgrund zu hoher Geschwindigkeiten festgestellt worden. Für die Hauptstraße in Todenmann selbst gibt es immer wieder Bürgerbeschwerden, welche beklagen, dass in der Ortschaft seit dem Ausbau der Straße deutlich gerast werde. Während der Kontrolle werden die eingesetzten Beamten auch durch Bürger diesbezüglich angesprochen. Diese beklagten sich insbesondere über zuschnell fahrende LKW. Im Zeitraum der Messung konnte dieser Eindruck bezüglich LKW so jedoch nicht bestätigt werden.

Zwar kommen Einem die Geschwindigkeiten insbesondere aufgrund der Geräuschkulisse sehr zügig vor, gemessen wurde jedoch im Messzeitraum kein LKW mit erhöhter Geschwindigkeit. Insgesamt elf Pkw fielen jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit auf. Dazu ist anzumerken, dass die polizeilichen Geschwindigkeitsmessungen während der Verkehrssicherheitswoche erst ab einer Überschreitung von elf vorwerfbar gemessenen km/h geahndet werden. Somit handelt es sich bei den festgestellten Verstößen immer um Überschreitungen, welche von Seiten der Polizei als nicht mehr geringfügig eingeordnet werden.

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Eine Verkehrsteilnehmerin muss sich neben dem Geschwindigkeitsverstoß nun auch auf ein Strafverfahren einrichten. Sie fuhr eine Fahrzeugkombination aus PKW und Anhänger für welche sie nicht die benötigte Fahrerlaubnis nachweisen konnte (Die Führerscheinklasse BE wäre hier erforderlich gewesen). An dieser Stelle sei daran erinnert, dass sich, insbesondere wenn Anhänger gefahren werden, der Fahrzeugführer im Vorhinein informieren sollte, ob er diese Kombination mit seinem Führerschein überhaupt führen darf. Im vorliegenden Fall wurde die Weiterfahrt vor Ort untersagt.

Im Verlauf des Tages fanden anschließend Geschwindigkeitsüberwachungen im Bereich der Ortschaft Westendorf statt. Diese ist aufgrund der Bundesstraße B83 und der Kreuzung mit Vorfahrtsregelung innerhalb der Ortschaft, besonders unfallgefährdet. Hier kam es in der näheren Vergangenheit leider auch schon zu folgenschweren Unfällen. Auch hier kann überhöhte Geschwindigkeit als hauptursächlich angenommen werden. An der Kontrollstelle konnten insgesamt achtzehn Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden. Davon lagen sechzehn im Bereich der Verwarnung, zwei im Bereich einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und somit im Bereich eines Bußgeldes. Die höchste Überschreitung konnte mit 83km/h gemessen werden. Abzüglich einer Toleranz von 3 km/h bei dem verwendeten Messverfahren ergibt dies einen vorwerfbaren Wert von 80 km/h. Dies bedeutet eine Überschreitung der erlaubten 50km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 30km/h. Der Fahrer muss sich nun auf ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt im Flensburger Punketsystem einrichten.

Desweiteren konnten im Bereich des Polizeikommissariats Rinteln am dritten Kontrolltag außerdem wieder diverse Gurt- und Handyverstöße festgestellt und geahndet werden. (pr)

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