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Volksbank Hameln-Stadthagen und Volksbank in Schaumburg unterstützen Firmenkunden in Corona-Krise

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(Landkreis) Betriebe aus Schaumburg und Hameln-Pyrmont werden nicht allein gelassen: Die Volksbank Hameln-Stadthagen und Volksbank in Schaumburg geben Handlungshinweise für Firmenkunden und unterstützen bei der Beantragung von staatlichen Förderungen.

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung: „

Die Coronavirus-Pandemie fordert uns alle. Auch wenn die Situation im Moment schwierig ist, gilt es wie immer in Krisenzeiten einen kühlen Kopf zu bewahren. Wir, die Volksbank Hameln-Stadthagen und die Volksbank in Schaumburg stehen zu unserer Verantwortung gegenüber der regionalen Wirtschaft. Wir bleiben unseren Firmenkunden in dieser Krise ein verlässlicher Partner. Gemeinsam mit den betroffenen Kunden wird es uns gelingen, Lösungen zu finden, um diese bestmöglich mit Unternehmenskrediten und Liquidität zu unterstützen. 

Wir stehen dabei keineswegs alleine da. Sowohl die Bundesregierung zusammen mit der KfW, die Europäische Zentralbank aber auch die einzelnen Bundesländer haben weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die negativen Folgen der Coronavirus-Pandemie für die Wirtschaft abzumildern. 

Dennoch scheinen viele Betriebe sich in dieser Situation allein gelassen zu fühlen.“

„Das am vergangenen Wochenende über soziale Medien verbreitete Video eines in Hannover ansässigen Bäckers zeigt stellvertretend für viele mittelständische Unternehmen und Betriebe die aktuelle Situation und die Ängste.“, so Michael Joop und Joachim Schorling, Vorstände der Volksbanken. 

Maßnahmen zur Liquiditätssicherung sollten frühzeitig eingeleitet werden. „Wir begleiten unsere Firmenkunden aktiv bei der Bewältigung dieser Krise“, so die beiden Bankvorstände weiter.

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Zur Sicherung der betrieblichen Liquidität sollten Betriebe diese vier Maßnahmen jetzt einleiten:

  • Eine Liquiditätsvorschau erstellen, die eine länger andauernde Krisensituation (beispielsweise sechs Monate) einbezieht
  • Betriebliche Ausgaben mit Augenmaß temporär vermeiden oder zumindest reduzieren oder deren Zahlungen aufschieben (ggfs. unter Mitwirkung Dritter/Gläubiger/Arbeitnehmer)
  • Anderweitige betriebliche und private Liquiditätsreserven zur Verfügung stellen oder zumindest deren kurzfristige Mobilisierung im Bedarfsfall vorbereiten
  • und – ganz vorrangig – die staatlichen Angebote zur Schonung der Liquidität nutzen und beantragen.

Die Förderprogramme der KfW werden direkt über die jeweilige Hausbank beantragt und stehen ab sofort zur Verfügung. Sie richten sich vor allem an mittlere und größere Unternehmen. Die KfW bietet sowohl etablierten Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind, als auch für jüngere Unternehmen ein Angebot. Die Kredite können sowohl für neue Investitionen als auch zur Finanzierung von Betriebsmitteln genutzt werden.
Auch die niedersächsische Landesregierung hat mit der NBank zwei Förderprogramme auf den Weg gebracht. Diese Fördermittel können ab dem 25.03.2020 direkt bei der NBank beantragt werden und richten sich an kleine und mittlere Unternehmen. Es können Kredite bis zu 50.000 EUR beantragt werden.

Unternehmen können sich jetzt schon vorbereiten und aktuelle Unternehmensdaten in Form von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschussrechnung vorbereiten. Detaillierte Checklisten zur Unterlagenerstellung stehen auf den Homepages der Volksbanken unter: www.vbhs.de und www.vb-is.de zum Download zur Verfügung. (pr)

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