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Von 150 bis 10.000 Euro: Das ist der Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen

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Auf Grundlage der Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 7. April hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung jetzt einen Bußgeldkatalog vorgestellt.

Er soll den Ordnungsbehörden in Niedersachsen Orientierung geben, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger dringend aufgefordert sind, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei Personen werden mit einem Regelsatz von 200 bis 400 Euro pro Person belegt. Das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 Metern schlägt mit 150 Euro zu Buche. Wer entgegen der „Corona-Verordnung“ eine Freizeit- oder Vergnügungsstätte oder eine Berherbergungsstätte zu touristischen Zwecken betreibt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 3.000 bis 10.000 Euro rechnen. Erbringer von „nicht dringend notwendigen Dienstleistungen“, also beispielsweise Inhaber von Kosmetiksalons müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 2.000 bis 5.000 Euro rechnen.

Zum vollständigen „Corona-Bußgeldkatalog“ geht es hier: KLICK

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„Verstöße gegen die Verordnung sollen von den niedersächsischen Ordnungsbehörden konsequent, aber mit dem nötigen Augenmaß geahndet werden“, heißt es in der zugehörigen Erklärung. So müssee niemand ein Bußgeld fürchten, wenn es etwa eine Situation im Alltag vorübergehend nicht erlaube, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Allerdings gilt auch: „Bei wiederholten und schweren Verstößen sind jedoch empfindliche Bußgelder möglich.“

Der Leiter des Krisenstabs der Landesregierung, Heiger Scholz, appelliert vor diesem Hintergrund an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachseen: „In diesen Tagen entscheidet es sich, ob wir in der Lage sind, die Ausbreitung des Corona-Virus entscheidend zu verlangsamen. Halten Sie bitte unbedingt Abstand und bleiben Sie zu Hause!“

Häufige Fragen und Antworten rund ums Thema Corona-Verfügung gibt es auf der Internetseite des Landes Niedersachsen: KLICK

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