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VTR informiert: Vereinssport in geschlossenen Räumen nur noch mit „3G“-Nachweis möglich

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(Rinteln) Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg vom 30. August (gültig ab dem 1. September 2021) weist die Vereinigte Turnerschaft Rinteln (VTR) darauf hin, dass eine Ausübung des Vereinssports in geschlossenen Räumen nur für genesene, geimpfte oder getestete Personen („3G“-Regelung) erlaubt ist.

Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden.

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Infos über die VTR-Geschäftsstelle unter 05751/42800. (pr)

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