Quittungen, Verträge, Zeugnisse: Häufig fristen solche Unterlagen ein unsortiertes Dasein in Schubladen oder Schränken. Höchste Zeit, wieder einmal aufzuräumen! Doch welche Unterlagen dürfen Sie wegwerfen, ohne Nachteile befürchten zu müssen?
Steuer
Für die meisten ist die Einkommensteuererklärung Pflicht. Sie macht nicht nur Arbeit, sondern bringt meistens eine ordentliche Rückzahlung – vorausgesetzt, Sie haben die Quittungen für Werbungskosten oder Handwerkerrechnungen gut aufgehoben und können sie beim Finanzamt einreichen. Heben Sie solche Unterlagen mindestens bis nach Erhalt des Steuerbescheids auf. So können Sie prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Steuerunterlagen vier Jahre aufbewahren. Denn so lange kann das Finanzamt den Bescheid rückwirkend ändern, wenn nachträglich neue Tatsachen bekannt werden.
Kaufbelege
Orientieren Sie sich an der Dauer der Garantie. Unabhängig von der Händlergarantie haben Sie Gewährleistungsrechte, in der Regel für zwei Jahre ab dem Kaufdatum. Für größere Anschaffungen dient die Kaufquittung als Nachweis bei Hausratversicherungsfällen wie Einbruchdiebstahl oder Blitzschlag.
Kontoauszüge
Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gibt es für Privatleute nur in Ausnahmefällen. Ausschlaggebend sind dann häufig steuerliche Gründe. So muss die Zahlung von Handwerkerleistungen rund um Grundstück und Gebäude zwei Jahre nachgewiesen werden können. Privatpersonen mit mehr als 500.000 Euro Jahreseinkünften müssen ihre Kontoauszüge sechs Jahre sammeln. Bevor Sie mit dem Entsorgen beginnen, denken Sie daran: Ein Kontoauszug ist ein Zahlungsnachweis. Mit ihm können Sie anderen gegenüber belegen, dass Sie etwas gekauft oder bezahlt haben.
Versicherungen
Wichtig sind der Antrag, der Versicherungsschein (die Police) sowie die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Heben Sie die Unterlagen auf, solange die Police läuft.
Erwerbsleben
Dokumente aus Ihrem Berufsleben sind vor allem für die Bestimmung der Rentenhöhe wichtig. Vieles erfährt die Rentenkasse automatisch über den Arbeitgeber oder über die Arbeitsagentur. Also wie lange Sie dort beschäftigt waren und was an Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt wurde. Zur Erwerbsbiografie zählen jedoch auch Ausbildungs-, Krankheits- oder Elternzeiten. Daher ist es wichtig, dass Sie auch solche Zeiten nachweisen können. Tipp: Beantragen Sie frühzeitig bei der Rentenversicherung eine sogenannte Kontenklärung. Dabei wird Ihre Biografie darauf geprüft, ob Ihnen in der jeweiligen Zeit Ansprüche aus der Rentenkasse zustehen. Achten Sie darauf, dass keine Lücken in Ihrem Lebenslauf vorhanden sind. Unterlagen aus Ihrem Erwerbsleben sollten Sie aufbewahren, bis Sie in Rente gehen.
Geburtsurkunde, Familienbuch, Personalausweis
Diese Dokumente geben offiziell Auskunft über ihren Inhaber. Sie sollten sie ein Leben lang aufbewahren.