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Wer wird Rintelns Erster Stadtrat ab dem 1.10.2015?

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Ein Tagesordnungspunkt, der zu heftigen Diskussionen in der Ratssitzung am vergangenen Donnerstag führte, war die Besetzung der Stelle des Ersten Stadtrats ab dem 1.10.2015. Bei der Art der Stellenausschreibung schieden sich jedoch die Geister.

Unstrittig war der Punkt, DASS man den Posten des Ersten Stadtrates nach der Entscheidung von Jörg Schröder, sein Amt nicht für eine weitere Periode anzutreten, neu besetzen würde. Nur mit wem? Sucht man einen Volljuristen oder kauft man sich die juristische Kompetenz im Bedarfsfall lieber durch eine externe Anwaltskanzlei hinzu?

Bei einem Haushaltsvolumen von 45 Millionen Euro und über 300 Arbeitsverträgen gleicht die Stadt Rinteln schon eher einem Konzern und den gilt es, rechtlich sicher zu begleiten. Doch die Stelle kostet über eine Amtszeit von acht Jahren über eine Million Euro.

Im Verwaltungsausschuss hat man daher im Vorfeld zunächst entschieden, die Stelle mit der gesteigerten Anforderung von zwei zusätzlichen Prädikatsexamina auszuschreiben, um nur die Besten in die engere Wahl zu bekommen. Allerdings könnten die verschärften Anforderungen dazu führen, dass die Bewerberzahl mitsamt potenzieller Kandidaten so weit reduziert würden, dass keine vernünftige Auswahl mehr möglich sei. Daher stand der Vorschlag im Raum, als Merkmale in die Stellenausschreibung „überdurchschnittliche juristische Kenntnisse“ hineinzuschreiben.

Ursula Helmhold (Grüne) gab zu, sie habe sich im Verwaltungsausschuss zu einer Zustimmung zu der Ergänzung hinreißen lassen, ohne jedoch auf die Folgen hingewiesen worden zu sein. In der Welt der Juristen sei ein „befriedigend“ nämlich gut, anders als in der Welt da draußen, so meinte sie.

Astrid Teigeler-Tegtmeier (SPD) ergänzte, ihr sei es bei der Abstimmung im Verwaltungsausschuss ähnlich ergangen, und es müsse nicht sein dass Rinteln höhere Anforderungen an die Bewerbe stelle als die Ministerien in Hannover.

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Gert Armin Neuhäuser (WGS) bemerkte einen „kardinalen Denkfehler“: Man sei dabei, eine Stelle mit der Besoldungsgruppe B2 zu besetzen, wo selbst das Land Niedersachsen Fachleute mit der Besoldungsklasse A13 einstelle. „Wir reden hier über eine Menge Holz, das wir in die Hand nehmen. Man stellt ja auch nicht einen Berufsanfänger als Gymnasialdirektor ein“, so Neuhäuser und um „überdurchschittliches“ zu verlangen müsse man überhaupt erstmal den „Durchschnitt“ definieren. Auch Veit Rauch (CDU) mochte sich nicht zu einer Zustimmung der Beschlussvorlage durchringen: „Wenn wir sagen, wir wollen einen Juristen, ok, aber warum als Wahlbeamten und warum nicht als A13 wie in vergleichbaren Positionen üblich?“ Auf der einen Seite, so Rauch, spreche man hier über den Luxus eines Postens, der die Stadt über eine Million Euro für acht Jahre koste, andererseits diskutiere man über die Einsparung von 3.000 Euro durch die Verringerung der Ratsmitglieder um zwei auf 34 Personen. Juristischen Rat, so Rauch weiter, könne man bei Bedarf auch einkaufen: „Und wenn es schon ein Jurist sein soll, dann nicht als Wahlbeamter.“ Er schlug vor, die Stelle über die Deutsche Gesellschaft für Personalwesen auszuschreiben.

Heinz-Jürgen Requardt (CDU) kritisierte, man verhandele beispielsweise bei den Mitarbeitern des Bauhofes über fünf Euro, während es hier gleich um eine Million gehe. Bei den bevorstehenden Kosten, auch im Hinblick auf den Ausbau der Breitbandversorgung, könne er sich nicht mit der Idee anfreunden: „Das Geld können wir lieber für die Bürger ausgeben“.

Dr. Joachim von Meien (CDU) erinnerte daran, dass der Posten des Ersten Stadtrates die Stadt Rinteln jährlich 132.000 Euro koste und an die Versorgungsprivilegien eines Wahlbeamten. Nach zwei Amtsperioden habe dieser einen Anspruch auf eine entsprechende B2-Pension bis zum Lebensende. Die Vertretungsarbeit des Bürgermeisters im Bedarfsfall könne schließlich auch ein Mitarbeiter aus der nachfolgenden Ebene erledigen: „Ein Wahlbeamter ist eine Verschwendung von Steuergeldern, das geht bei gleicher Effizienz auch billiger.“ In einer nachgereichten Pressemitteilung vom 20.3. kritisiert von Meien diese Enscheidung: KLICK

Teigeler-Tegtmeier schoss daraufhin verbal in Richtung gegenüberliegende CDU-Fraktion. Sie wundere sich über deren Wandelbarkeit und habe das Gefühl, die CDU gehe mal nach rechts und dann mal wieder nach links – jedoch nie nach vorne.

Diese Steilvorlage nutzte Heinrich Sasse (WGS) für einen Konter: „Lieber nach rechts und nach links gehen als sch…egal wie viel Geld wir ausgeben.“ Er störte sich daran, dass überhaupt nicht klar sei, wieviel Prozent der Arbeit des Ersten Stadtrates juristischer Natur seien – 50, 30, 20 oder 10 Prozent: „Kein Konzern stellt jemanden ein, ohne vorher eine Bedarfsermittlung durchgeführt zu haben.“ Ebenso abstrus sei die Theorie, hohe Qualitätsanforderungen verhinderten eine Bestenauslese. Genau das Gegenteil, so Sasse, sei der Fall: Der Verzicht auf hohe Qualitätsanforderungen verhindere so eine Auslese. Er stellte eine Reihe von Anträgen, über die im Bedarfsfall der Reihe nach abgestimmt werden sollte.

Allen voran kam jedoch der Antrag, diesen Tagesordnungspunkt von der Liste zu nehmen und vorweg eine Bedarfsanalyse über den Anteil an der juristischen Arbeit aufstellen zu lassen. Dieser Antrag wurde abgelehnt; in der nachfolgenden Abstimmung gewann die „goldene Mitte“ die meisten Stimmen: Die Stelle des Ersten Stadtrates soll demnach als „B2“ Stelle für 132.000 Euro jährlich ausgeschrieben werden, als zusätzliche Anforderung wird ein Prädikatsexamen aufgeführt; ausgeschrieben über die Deutsche Gesellschaft für Personalwesen.

 

 

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