(Rinteln) Die Stadt Rinteln hatte in ihrem zweiten Anlauf zum zeitlich befristeten Verbot von Motorrädern auf der sogenannten „Unabhängigkeitsstraße“ in Westendorf (K 74) Erfolg.
2018 und 2020 war bereits ein erster Versuch an Urteilen beim Verwaltungsgericht in Hannover gescheitert. Ein Kläger des Bundesverbandes der Motorradfahrer e.V. war mit Erfolg gegen die Verkehrsbeschränkungen mit Erfolg vorgegangen.
Jetzt stellte das Verwaltungsgericht Hannover in einer Pressemitteilung vom 21. November fest, dass der gegen das für die K74 angeordnete Fahrverbot für Motorräder in Westendorf gerichtete Eilantrag ohne Erfolg geblieben ist. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts hält die verkehrsbehördliche Anordnung des Ordnungsamtes vom 11. März 2025 nach einer summarischen Prüfung für rechtmäßig, so Bürgermeisterin Andrea Lange in ihrer Mitteilung auf der jüngsten Ratssitzung.

In den Entscheidungsgründen bestätige die Kammer die Auffassung des Ordnungsamtes, dass der betreffende Streckenabschnitt aufgrund der Höhenunterschiede und Kurvenführung besonders gefährlich sei und ein zeitlich beschränktes Fahrverbot in der Zeit von 14 Uhr bis 22 Uhr ein angemessenes Mittel darstelle.
Insbesondere habe das Ordnungsamt ordnungsgemäß abgewogen, welche Maßnahmen zur Verfügung stünden und festgestellt, dass das temporäre Fahrverbot dabei das mildeste geeignete Mittel sei. Noch sind allerdings Rechtsmittel möglich.
(Text: ot, Fotos: ot, vu Archiv)
























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