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Westendorf-Windräder: WGS fordert von Landkreis die Aufhebung sämtlicher Genehmigungen

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In Sachen Seeadler und Westendorfer Windräder geht die WGS jetzt aufs Ganze:

Der Rat der Stadt Rinteln soll den Landrat des Landkreises dazu auffordern, sämtliche erteilten Genehmigungen zur Errichtung von Windrädern in Westendorf/Kohlenstädt aufzuheben und diese in Verwaltungsverfahren auch nicht weiter zu erteilen. Als Begründung für den Antrag führt der Vorsitzende der WGS-Fraktion im Stadtrat, Dr. Gert Armin Neuhäuser, an, dass die Stadt ebenso wie der Landkreis Schaumburg das NABU Projekt der Kiesteiche Hohenrode mit der geplanten (und erreichten) Ansiedlung des Seeadlers stets unterstützt habe. Der Seeadler brüte in der Umgebung, dies sei durch ein Gutachten belegt und in der Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vom 20.01.2016 sei aufgeführt, dass im 1.000-Meter-Radius um die geplanten „Monster-Windräder“ 12 Prozent der Flugbewegungen des Seeadlers stattfinden würden.

„Hiervon ausgehend sind Genehmigungen zur Errichtung der Windräder rechtswidrig“, so Neuhäuser und verweist auf Paragraphen, wonach dem Bauvorhaben Belange des Naturschutzes entgegenstehen würden, da es gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetztes verstoße. Danach sei es verboten, wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen oder zu töten. Laut einer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei dieser Tatbestand erfüllt, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die geschützten Tiere signifikant erhöhe.

„Dass der Landkreis in einer kaum vorstellbaren Sturheit die genannten rechtlichen Argumente gegen die geplanten Anlagen nicht zur Kenntnis nehmen will, ist erschreckend“, wundert sich Neuhäuser und ergänzt, „Das Kiesteich-Projekt in Hohenrode zu fördern, um dann gleichzeitig zur Tötung und Verletzung des Seeadlers durch die Genehmigung der Windräder beizutragen, ist widersprüchlich und nahezu grotesk. Dass in dem Rahmen einer sogenannten Verbandsklage des NABU gegen die Genehmigung diese gleichwohl der Aufhebung anheimfallen werden, ist für die WGS sehr wahrscheinlich. Wieso der Landrat trotzdem an dem einmal eingeschlagenen Irrweg festhält, erschließt sich nicht.“

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Ein Windrad (Symbolfoto).

Darüber hinaus sieht die WGS Konflikte mit dem Denkmalschutzrecht. Die Gutsanlage Echtringhausen als geschütztes Denkmal-Ensemble würde durch die Windräder beeinträchtigt. Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts habe die Eigentümerin des Baudenkmals einen entsprechenden Abwehranspruch, den sie derzeit gerichtlich einklage. Neuhäuser weiter: „Auch insoweit sollte der Landrat endlich einmal Mut zeigen, nicht an bisherigen Fehleinschätzungen festhalten und konsequent dem Denkmalschutz zur Geltung verhelfen.“

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An dem vom Investor Planet Energy vorgelegten Gutachten bemängelt Ratsmitglied Heinrich Sasse (WGS), es erfasse nur die Flugräume der Seeadler in der Zeit von Anfang Mai 2015 bis Anfang September 2015: „Da sucht er seine Nahrung überwiegend in den Seen und bleibt nach Meinung der Gutachter weit genug von den Windrädern weg.“ Das Gutachten, so Sasse, sei deshalb gar keine geeignete Grundlage für die Entscheidung des Landkreises über die Genehmigungsfähigkeit der Windräder. In der für die Seeadler besonders gefährlichen Winterzeit kämen die Vögel zwangsläufig immer näher und öfter an die Windräder heran, weil sie ihr Nahrungssuchgebiet auf die im Sommer seltener beflogenen Äcker und Wiesen nahe der Windräder veränderten. Ebenso nähmen die Seeadler von Zügen der Bahnstrecke Hameln-Löhne erfasstes Fallwild als Aas auf, was vom NABU auch so gesehen und im Winter durch Beobachtungen auch bestätigt wurde.

Weiter führt der NLWKN in seiner Stellungnahme an, das Wesertal weise für Seeadler eine generell hohe Bedeutung als Nahrungsgebiet auf, so dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Seeadler auch ausserhalb der Brutzeit Anlagenstandorte überfliegen würde. Kritische Annährungen an die Rotoren der Windkraftanlagen bei der Jagd auf Gänse seien keineswegs ausgeschlossen. Und auf den Ackerflächen jagen Seeadler nun mal Mäuse und andere Tiere. Auch andere Vögel, die bei Dunkelheit und Nebel mit den Rotorblättern kolliderten und als Nahrung hoch attraktiv seien, könnten den Seeadler in Gefahr bringen. Ebenso sei eine Verlagerung des Nestbaus in den Bereich der Kiesteiche nicht ausgeschlossen. Der Aufwand für die Aufzucht der Jungen wäre geringer, dafür stiege die Gefahr durch Nahrungsflüge im Umfeld der Anlagen.

„Diesen Umstand, dass das Gutachten also höchst unvollständig ist und gerade die für die Seeadler besonders gefährliche Winterzeit völlig ausblendet, nimmt der Antragsteller Planet Energy gar nicht zur Kenntnis und der Landkreis hat das bisher auch noch nicht gerügt. Der Landkreis will die Windräder nach meiner Einschätzung dort gerne und hat deshalb ja auch schon am 24.8.2011 einen zustimmenden immisionsschutzrechtlichen Vorbescheid erteilt!“, kritisiert Sasse und ergänzt, “Dem jetzigen Antragsteller Planet Energy gegenüber bleibe ich persönlich bei meiner Behauptung: ‚Geldgier macht blind!‘

Falls es zu einem Anlagenbau kommt, könnte sich der Anlagenbetreiber übrigens mit „nicht unerheblichen Abschaltzeiten“ konfrontiert sehen, sollte es zu einer Verlagerung des Brutplatzes kommen oder falls sich zeigen sollte, dass das Tötungsrisiko unterschätzt wurde. Das heißt also, es könnte passieren dass die Windräder stehen, ohne sich zu drehen. Fortsetzung folgt!

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