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WGS beantragt: Ex-Feuerwehrhaus in Westendorf soll „Katastrophenschutz-Leuchtturm“ werden

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(Westendorf) Heinrich Sasse, Vorsitzender der WGS-Stadtratsfraktion, beantragt die Nutzung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Westendorf als „Katastrophenschutz-Leuchtturm inklusive Bürger-Info-Point“. Das Gebäude wird aufgrund der Feuerwehrfusion zur Feuerwehr Unter der Schaumburg und dem Neubau an der B83 nicht mehr genutzt. Die Nachnutzung sei zu prüfen, fordert Sasse. Eine Nachnutzung sei bisher aus Sicht der Stadt nicht möglich, so Sasse. Die Dorfgemeinschaft sei nicht in der Lage, das Gebäude in die private Nutzung zu übernehmen und die Kosten zu tragen. Privatisiert werden solle es nicht.

Hintergrund des Antrags ist eine Empfehlung der „Arbeitsgruppe Katastrophenschutz-Leuchttürme“ des Landkreises Schaumburg. Wie vorliegenden Sitzungsprotokollen zu entnehmen ist, wird die Einrichtung von solchen „Info-Points“ empfohlen, falls es zu Krisensituationen wie beispielsweise einem flächendeckenden Stromausfall komme. In jeder Kommune solle demnach mindestens ein „Leuchtturm“ aufgebaut sein, der in 20 bis 40 Minuten von den Einwohnern zu Fuß erreicht werden könne. Empfohlen werde die Benutzung von Schulen, Gemeindezentren oder Dorfgemeinschaftshäusern. Dort soll es dann unter anderem um die Themen Verpflegung, Kindernotbetreuung, Erste Hilfe und freiwillige Helfer gehen.

In einem weiteren Sitzungsprotokoll wurde festgehalten, dass für die Stadt Rinteln das notstromversorgte Rathaus der „Katastrophenschutz-Leuchtturm“ werden solle. Das Personalkonzept werde entwickelt, da es bei einem entsprechenden Ereignis eine „Herausforderung“ sein werde, „Personal noch rechtzeitig zu kontaktieren und in der entsprechenden Sollstärke aufzutreten“. Für Kinder von Mitgliedern dieses Krisenstabs und Einsatzkräften, bei denen beide Elternteile in diesen Bereichen tätig sind und anderweitig keine Lösung sichergestellt werden könne, soll eine Kinderbetreuung an diesen Leuchttürmen eingerichtet werden. Empfohlen wird eine solche „Notbetreuung“ in jeder Kommune für Kinder zwischen 3 bis 12 Jahren. Bei einer Raumgröße von 50 Quadratmetern können in diesem Fall 25 Kinder betreut werden. Da es sich um Notgruppen handele, sei keine Betriebserlaubs notwendig.

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Auch der Personalbedarf ist den Unterlagen zufolge nicht unerheblich. So ist die Rede von einer 24-Stunden-Besetzung im Zwei-Schicht-Betrieb. Jede Schicht benötigt demnach einen „erfahreren, belastbaren Leiter“ und eine Assistenzkraft, einen „BOS“-Funker (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), Personen für organisatorische Tätigkeiten (Registrierung von Helfern, Infotheke), zwei Ersthelfer je Schicht (örtliche Hausärzte sollen angefragt werden), psychosoziale Unterstützung (möglicherweise durch Pfarrer der Gemeinden).

Für das „Alarmstufenkonzept Stromausfall“ sind fünf Szenarien mit Vorgehensweisen skizziert. Diese reichen von der bloßen Erkenntnis eines Stromausfalls und Information an Bürgermeister und Feuerwehr bis zur Alarmstufe 4, also einem großflächigen Stromausfall, entweder im gesamten Kreisgebiet oder einer Prognose für mehr als 24 Stunden. Die Leuchttürme sollen ab Alarmstufe 2 aktiviert und ab Alarmstufe 3 rund um die Uhr besetzt werden, sofern zwischen 50 und 80 Prozent der Bevölkerung im Landkreis von einem Stromausfall betroffen wären oder dieser länger als 12 Stunden andauern sollte. (vu, pr)

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