Der Vorsitzende der WGS-Fraktion im Rat der Stadt Rinteln, Dr. Gert Armin Neuhäuser, fordert in einem Schreiben an Bürgermeister Thomas Priemer die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Maßnahmen zum Erhalt des historischen Stadtbildes der Kernstadt Rinteln“ in die kommende Stadtratssitzung. Darin will Neuhäuser beantragen, zu den Sitzungen des Ausschusses für Bau- und Stadtentwicklung künftig ein Mitglied des Arbeitskreises Denkmalschutz e.V. als beratendes Mitglied hinzuzuziehen.
Vor dem Erteilen einer Abbruchgenehmigung nach dem Bau- oder Denkmalschutzrecht im räumlichen Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für Vorkriegsbauwerke der Stadt Rinteln, so Neuhäuser, soll sich die Stadtverwaltung mit dem Arbeitskreis Denkmalschutz e.V. ins Benehmen setzen. Über Maßnahmen nach dem Vorstehenden soll der Bauausschuss unverzüglich unterrichtet werden.
Als Begründung führt Neuhäuser auf, dass die Stadt Rinteln in den vergangenen Wochen in mehreren Fällen Abbruchgenehmigungen für Fachwerkhäuser im Bereich der Kernstadt erteilt habe. Auch für ein denkmalgeschütztes Gebäude, das nach einem Brand zerstört war, so Neuhäuser, wurde so verfahren.
„Es ist nicht zu verkennen, dass viele Fachwerkgebäude nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand auf einen neuen Baustandard saniert werden können, und dass insbesondere nach dem Brand in der Bäckerstraße das dortige Gebäude insbesondere durch das Eindringen des Löschwassers zerstört wurde“, ergänzt Neuhäuser.
Weiter heißt es in der Begründung: „Andererseits ist auch nicht zu verkennen, dass der Charakter Rintelns für Einheimische und Touristen aus einem geschlossenen und in sich stimmigen, überwiegend aus historischer Bausubstanz bestehenden Ortsbild entspringt. Dies zu erhalten muss vordringliches Ziel sein.“
Neuhäuser legt wert auf Transparenz: „Ebenso wie über Behinderten- und Seniorenbeirat im Bauausschuss externer Sachverstand vorhanden ist, kann – bei entsprechender Information des Gremiums – der Sachverstand des Arbeitskreises Denkmalpflege hier fruchtbar gemacht werden. Dem dient der Antrag über die Entsendung eines Mitgliedes des Arbeitskreises und über die Information des Gremiums. Durch das genannte Benehmenserfordernis wird sichergestellt, dass nicht Menschen, die sich mit großem Engagement für den Erhalt unserer Stadt einsetzen, durch die Information nach dem Schaffen von Tatsachen vor den Kopf gestoßen werden.“ (pr)