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Wie geht es weiter mit dem Ersten Stadtrat? Bürgermeister nimmt Stellung

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Nach der Ratssitzung ist vor der Ratssitzung. Beschluss, Auswahlverfahren, Abstimmung, alles null und nichtig? In einer Pressekonferenz nahm Bürgermeister Thomas Priemer jetzt Stellung zum Verlauf der Ratssitzung vom 25.06.2015 (wir berichteten).

Im Rat reichten die 17 Ja-Stimmen nicht zur Wahl der Kandidatin Antje Höhl. Zuvor hatte die CDU- und WGS-Fraktion versucht, den Tagesordnungspunkt absetzen zu lassen, da die Ausschreibung nach ihrer Auffassung rechtswidrig verlaufen war. Stein des Anstoßes war die vom Ratsbeschluss abweichende Formulierung in der Stellenausschreibung (aus einem „geforderten“ Prädikatsexamen wurde ein „gewünscht“).

WGS-Fraktionsvorsitzender Gert Armin Neuhäuser warf Schröder desweiteren vor, die Kandidatin Höhl vor 20 Jahren kennengelernt zu haben. Im Verlauf des Abends war von anderen Ratsmitgliedern von „Geschmäckle“ und „Rechtsbeugung“ die Rede. In der Findungskomission, bestehend aus den vier Vorsitzenden der Fraktionen, der bestellten Psychologin der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen (DGP) und dem Bürgermeister, wurde die Kandidatin jedenfalls noch mit überwältigender Mehrheit ausgewählt und von allen Bewerbern als am Besten geeignet eingeschätzt, so der Bürgermeister.

01-rintelnaktuell-buergermeister-rathaus„Der von einigen Ratsmitgliedern erhobene Vorwurf, Herr Schröder oder der Bürgermeister hätten durch persönliche Bekanntschaft zu Frau Höhl Vorteile für die Bewerberin erzielen wollen, ist unverschämt und wird zurückgewiesen. Keiner der stimmberechtigten Kommissionsmitglieder hat sich bei seiner Entscheidung von persönlichen Bekanntschaften leiten lassen. Dies gilt umso mehr, als dass zu den Bewerbungsgesprächen auch ein ortsansässiger Bewerber eingeladen wurde, der einigen Kommissionsmitgliedern persönlich bekannt war. Frau Höhl war mir bis zum Zeitpunkt des Bewerbungsgespräches nicht persönlich bekannt“, sagt Priemer, „ich halte es für starken Tobak, wenn ein juristisch geschultes Ratsmitglied dem Bürgermeister solche Dinge vorwirft. Das ist nicht mehr grenzwertig, sondern geht darüber hinaus“, ergänzt Priemer. Von rechtlichen Schritten sieht er dennoch ab.

„Nachdem mich Herr Schröder gebeten hatte, ihn nicht noch einmal für eine weitere Amtszeit vorzuschlagen, habe ich dem Rat auf der Grundlage unserer Hauptsatzung einen Ausschreibungstext vorgelegt, der darauf ausgerichtet war, die Leistungsfähigkeit unserer Stadtverwaltung für die Zukunft zu sichern. Ich habe dem Rat ein Juristenprofil vorgeschlagen, um auch weiterhin den bei den leitenden Beamtinnen und Beamten der Stadt vorhandenen Qualifikationsmix aus Städtebau (Frau Kuhls), Betriebswirtschaft (Herr Schmieding) und Jura (Herr Schröder) zu gewährleisten. Ich halte das Vorhandensein dieser Qualifikationen bei einer Stadt unserer Größenordnung für erforderlich, um die Unterstützung des Bürgermeisters bei der strategischen Ausrichtung unseres Gemeinwesens in allen maßgeblichen Verwaltungsbereichen zu gewährleisten. Meine Aufgabe als Bürgermeister besteht darin, zum 1.10.2015 die frei gewordene Stelle wieder zu besetzen.

Wir haben uns dann noch lange über den Wert eines juristischen Prädikatsexamens für die Tätigkeit des Ersten Stadtrates unterhalten, bis der Rat dann mehrheitlich entschieden hat, dass die Bewerberinnen und Bewerber neben zahlreichen anderen Qualifikationen, wie z.B. mehrjährige Erfahrung in leitender Funktion in der Kommunal- oder Landesverwaltung, mindestens auch ein solches Prädikatsexamen besitzen sollen.

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Im veröffentlichten Ausschreibungstext hieß es dann u.a.: „ Überdurchschnittliche juristische Kenntnisse (mind. ein juristisches Staatsexamen mit der Note „Vollbefriedigend“ erwünscht). Den in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwurf eines rechtswidrigen Verhaltens weise ich an dieser Stelle ausdrücklich zurück, da ich meine Kompetenzen als Bürgermeister nicht überschritten habe.

Mit der Formulierung in der veröffentlichten Ausschreibung wurden alle BewerberInnen mit Prädikatsexamen angesprochen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich auch andere Interessierte bewerben, die die Anforderungen nicht komplett erfüllen. So auch hier!“ nimmt der Bürgermeister Stellung zum Thema.

Es zeichnete sich ab, dass nicht alle Kriterien in der Ausschreibung von den Bewerberinnen und Bewerber erfüllt wurden. Zwar verfügte ein Bewerber sogar über zwei Prädikatsexamina, konnte aber als weitere wesentliche Forderung keine langjährige Leitungsfunktion in der Kommunal- oder Landesverwaltung nachweisen. Ebenso hatten drei andere Bewerber zwar ausreichend Erfahrungen in Leitungsfunktionen, aber kein Prädikatsexamen. Und wie geht es jetzt weiter?

In den kommenden Tagen stehen Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden der SPD, CDU, WGS und Grünen auf dem Programm. Darin soll beraten werden, ob und wie eine zeitnahe Besetzung der Stelle möglich ist, ob und wie die Stelle neu ausgeschrieben werden soll. Doch ab dem 23.07. sind Sommerferien, in dieser Zeit finden keine Sitzungen statt. Frühestens im September steht die erste Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Rates im Terminkalender. Die Zeit sitzt der Verwaltung im Nacken, es wird zeitlich äußerst eng, soll die neue Stelle planmäßig zum 01.10. neu besetzt werden.

Dabei ist die aktuelle Favoritin nach wie vor im Rennen, sie hat ihre Bewerbungsunterlagen noch nicht wieder zurückgefordert. Die übrigen Bewerber sollen im Fall einer Neuausschreibung darauf hingewiesen werden, dass die Stelle noch frei ist.

Die Hauptsatzung der Stadt Rinteln sieht übrigens seit fast 30 Jahren vor, dass die allgemeine Vertretung des Bürgermeisters durch eine Beamtin oder einen Beamten auf Zeit wahrgenommen wird. Dies zu ändern, würde bedeuten, die Hauptsatzung ändern zu müssen.

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