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Wildgänse im Rintelner Wesertal: Abrechnung von Fraßschäden möglich

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Im Herbst werden die Zugvögel wieder in den Süden ziehen. Ein Teil der Vögel bleibt jedoch mittlerweile bei uns im gemäßigten Klima und überwintert hier. Ein besonderes Schwerpunktgebiet im Landkreis Schaumburg ist das Wesertal rund um Rinteln. Dieser Landstrich von Nordrhein-Westfalen über Schaumburg bis nach Hameln ist durch einen intensiven Kiesabbau und in dessen Folge von großen Seen gekennzeichnet.

Vögel überfliegen eine Seenlandschaft (Symbolfoto).

Ein ideales Überwinterungsgebiet: große freie Wasserflächen und direkt angrenzende Ackerflächen, die mit schmackhaftem Getreide oder Raps bestellt sind. Die Probleme sind quasi vorprogrammiert, aber auch die Lösung ist seit nunmehr einem Jahr gelebte Praxis. Für Schäden durch Wildgänse gibt es keine Entschädigungspflicht. Auf freiwilliger Basis haben die Kies abbauenden Unternehmen eine Vereinbarung mit dem Landkreis und der Landwirtschaftskammer (LWK) abgeschlossen und stellen einen Betrag zur Verfügung, der zum Schadensausgleich zur Verfügung steht.

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Die Bezirksstelle Hannover der LWK Niedersachsen ist zusammen mit dem Landkreis Schaumburg mit der Ermittlung und Abrechnung der Entschädigungen betraut. Diese Ausgleichszahlungen sind an gewisse Auflagen gebunden. So dürfen die teilnehmenden Landwirte auf den angemeldeten Flächen keine Vergrämungsmaßnahmen oder sonstige Störungen der nordischen Gastvögel in der Zeit vom 01.11.2017 bis zum 31.03.2018 vornehmen.

Jeder, der im Bereich des Rintelner Wesertals auf seinen Flächen einen Fraßschaden vermutet, muss, wenn er eine Entschädigung erhalten möchte, bis zum 31.10.2017 bei der Bezirksstelle Hannover einen Antrag stellen. Ein Antrag kann bei der Landwirtschaftskammer unter der E-Mail: Thorsten.Schwoebel@lwk-Niedersachsen.de oder telefonisch unter 0511/4005-2464 angefordert werden. (pr)

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