(Westendorf) Britta Steuer vom „Gut Echtringhausen“ informiert darüber, dass das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) mit Beschluss vom 27. April 2021 die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 19. September 2019 wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils zugelassen habe.
Dabei habe das Oberverwaltungsgericht laut Steuer insbesondere ernstliche Zweifel an der urteilstragenden Annahme des Verwaltungsgerichtes, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Gut Echtringhausen durch die Windräder immer ausgeschlossen sei, geäußert.
Die weitere tatsächliche und rechtliche Prüfung habe sich das OVG für das Berufungsverfahren vorbehalten.
Britta Steuer bedankt sich bei allen Mitstreitern, die sie in dieser Sache bisher unermüdlich unterstützt hätten: „Die Zulassung der Berufung ist ein großer juristischer Erfolg, da die Zulassungsquoten vor den Obergerichten sehr überschaubar sind. Der Rechtsstreit geht nun nahtlos in das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen über. Als nächster Schritt wird die Berufung durch meinen Rechtsanwalt schriftlich begründet werden.“ Wie lange sich das Berufungsverfahren hinziehen wird, kann sie nicht prognostizieren.
„Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Vorhabenträgerin Get Project und der beklagte Landkreis nach der Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen nun positionieren werden“, schließt Steuer die Presseinformation. (pr/Foto: pr)