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Windräder in Westendorf: Rinteln gewinnt Klage gegen Landkreis

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(Rinteln) Die Klagen der Stadt Rinteln gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Westendorf sowie gegen die Ersetzung ihres darauf bezogenen Einvernehmens waren weitgehend erfolgreich.

Dies teilte die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Hannover heute mit.

Die Stadt Rinteln hat seinerzeit „Doppel-Klage“ gegen den Landkreis Schaumburg eingereicht. Einmal gegen die Ersetzung des Einvernehmens durch den Landkreis Schaumburg und zum Anderen gegen den immissionsrechtlichen Genehmigungsbescheid des Landkreises (wir berichteten, siehe unten).

„Da in den Nebenbestimmungen der Genehmigung für zwei Fledermausarten keine ausreichenden Abschaltzeiten festgesetzt wurden, hat die Kammer den Ersetzungsbescheid aufgehoben und die Genehmigung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt“, heißt es in der Bekanntmachung.

Das Tauziehen um den Bau der beiden Windräder bei Westendorf beschäftigt Politik und Gericht schon seit Jahren. Hier ein Foto von Ausgrabungen am geplanten Standort, aufgenommen in 2017.

Laut Verwaltungsgericht habe der Landkreis als Genehmigungsbehörde nun die Möglichkeit, den Fehler in einem ergänzenden Verfahren zu beheben, so das Gericht weiter. Gegen die Entscheidung kann vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Mehr zum Thema:

Windräder: Stadt Rinteln beschließt „Doppel-Klage“ gegen Landkreis Schaumburg

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Heinrich Sasse (WGS): „Gehören nicht in Nähe von Auenlandschaft“

Als erster meldete sich der Fraktionschef der Wählergemeinschaft (WGS) Heinrich Sasse heute telefonisch und überbrachte die Neuigkeit. „Ich freue mich sehr über das Urteil. Es ist kein grundsätzlicher Kampf gegen Windräder selbst, aber an diesen Standort in Nähe der Auenlandschaft mit geschützten Arten gehören solche Anlagen nicht hin“, sagte Sasse, der gleichzeitig in Erfahrung gebracht hat, dass das Verfahren am gestrigen Montag mehrere Stunden, von 10 bis nach 18 Uhr gedauert habe.

„Der Landkreis hat jetzt die Möglichkeit, seine Fehler zu korrigieren und dazu ein neues Verfahren einzuleiten, wo er dann die vergessenen Abschaltzeiten nachträglich anordnen kann“, ergänzte Sasse. Allerdings sei nicht absehbar, ob und wann der Landkreis dies tun werde.

Weitere Abschaltzeiten, zusätzlich zu den schon ohnehin angeordneten, könnten laut Sasse dazu führen, dass der Betrieb der Windräder völlig unwirtschaftlich werde. Es könne bei Fortsetzung des Verfahrens dann gar nicht mehr tatsächlich um den Betrieb der Windkraftanlagen gehen, sondern nur noch darum, Schadenersatzansprüche gegen den Landkreis vorbereiten und später geltend zu machen. „Welche Strategie der Betreiber hier tatsächlich verfolgt, ist recht undurchsichtig und bleibt abzuwarten“, schließt Sasse.

Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser (Rintelner Interessen): „Windenergieanlagen an einem vollkommen ungeeigneten Standort endgültig vom Tisch“

Die Wählervereinigung Rintelner Interessen nimmt die gestrige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover laut eigenen Angaben „mit großer Freude“ zur Kenntnis. „Unser konsequent vertretener rechtlicher Weg wurde in neunstündiger Verhandlung des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt, und damit ist auch das Gerede von Amtshaftungsansprüchen gegen die Stadt Rinteln endgültig vom Tisch“, so Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser. „Mit unserem Ratsmitglied Antje Rinne war auch in der ganzen Mammut-Verhandlung durchgehend ein Fraktionsmitglied zur Prozessbeobachtung anwesend. Die äußerst gute und gründliche Vorbereitung durch den Rechtsanwalt der Stadt Rinteln, Herrn Professor Dr Gellermann, hat auch mit zu dem sehr guten Verfahrensausgang geführt“, so Neuhäuser weiter. Rinne und Neuhäuser sind sich einig, dass damit diese geplanten Windenergieanlagen an einem vollkommen ungeeigneten Standort „endgültig vom Tisch“ sind. „Wir haben diesen Weg konsequent unterstützt und sind jetzt sehr froh, dass wir die Früchte mit ernten können!“ schließt Neuhäuser.

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Veit Rauch (CDU): „Ein Etappensieg, mehr erst mal nicht“

Deutlich zurückhaltender zeigt sich CDU-Fraktionsvorsitzender Veit Rauch in einer Stellungnahme. Zunächst sei die Entscheidung des Gerichts zu begrüßen, antwortet Rauch auf Nachfrage: „Allerdings muss man ja erst einmal abwarten, ob und inwiefern Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt wird“. Ein vermutlich erneutes Einschränken der Laufzeiten mit längeren Abschaltzeiten mache die Wirtschaftlichkeit für den Investor nicht besser. „Ich sehe das als ganz ganz vorsichtigen Optimismus. Ein Etappensieg, mehr erst mal nicht“, so Rauch weiter.

Astrid Teigeler-Tegtmeier (SPD): „Windkraft nur an den Stellen, wo sie sinnvoll ist“

SPD-Fraktionsvorsitzende Astrid Teigeler-Tegtmeier äußerte sich ebenfalls auf Nachfrage: „Windkraft ist in der heutigen Zeit sicherlich sehr wichtig, aber nur an den Stellen, wo sie sinnvoll ist. In der Nähe einer Auenlandschaft mit geschützten Arten ist das nicht gegeben. Mit viel Mühe ist diese Auenlandschaft aufgebaut worden. Diese Arbeit sollte nicht zunichte gemacht werden.“

Landkreis Schaumburg wartet schriftliche Urteilsbegründung ab

Beim Landkreis Schaumburg wartet man jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab und werde dann „genau analysieren und bewerten“, antwortete Kreisdezernentin Andrea Stüdemann. „Viele Aspekte waren in diesem Verfahren vorgetragen und bewertet worden, insbesondere artenschutzrechtliche Belange. Die durch den Landkreis Schaumburg vorgenommene Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange von Uhu, Rotmilan, Feldlerche und Mäusebussard sah das Gericht als rechtmäßig an, ebenso andere zu prüfende Aspekte wie etwa den Denkmalschutz.“

Das schriftliche Urteil gelte es zunächst abzuwarten und auszuwerten, „bevor eine Entscheidung getroffen werden kann, ob etwa die vor Gericht angegriffene Genehmigung zum Bau der Windenergieanlagen im Sinne der Auffassung des Gerichts angepasst wird oder Rechtsmittel seitens des Landkreises eingelegt werden“, so Stüdemann.

Stadtverwaltung Rinteln zeigt sich sehr zufrieden mit erzieltem Ergebnis

Wie die Stadt Rinteln in einer Pressemitteilung kommuniziert, sei durch die Kammer des Gerichts entschieden worden, dass der Bescheid des Landkreises Schaumburg vom 22.9.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.3.2017 (Ersetzungsentscheidung) aufgehoben wird. Der Bescheid vom 23.9.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.3.2017 (immissionsschutzrechtliche Genehmigung) wurde von der Kammer für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt und die Klage im Übrigen abgewiesen.

Dem weitergehenden Antrag der Stadt Rinteln, der auf eine Aufhebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gerichtet war, blieb der Erfolg daher versagt. Die Gründe, die zu der gerichtlichen Entscheidung veranlasst haben, sind noch nicht bekannt. Der Landkreis Schaumburg als Genehmigungsbehörde hat nun die Möglichkeit, den Fehler in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.

Mit dem erzielten Ergebnis könne die Stadt Rinteln „insgesamt betrachtet sehr zufrieden sein“, schließt die Verwaltung.

Uta Fahrenkamp (Grüne): Urteil positiv bewertet, aber Energiewende muss umgesetzt werden

Grünen-Fraktionsvorsitzende Uta Fahrenkamp schreibt auf unsere Nachfrage hin: „Grundsätzlich bewerten wir das Urteil des Gerichts als positiv für diesen speziellen geplanten Standort. Der Schutz der Arten im Einzugsgebiet der Auenlandschaft muss hier Vorrang haben. Folgerichtig ist das Urteil aufgrund fehlender Berücksichtigung der Fledermauspopulationen in den Gutachten ergangen.“ Es bleibe abzuwarten, wie der Landkreis mit diesem Urteil umgeht.

„Allerdings können wir als Kommune die Augen vor der real existierenden Klimakrise nicht verschließen und müssen uns der unbequemen Wahrheit stellen, dass auch wir hier die Energiewende dringend umsetzen und unseren Beitrag leisten müssen“, so Fahrenkamp weiter, „mit einer Verweigerungshaltung in Richtung Windkraft kommt man nicht weiter, denn über kurz oder lang werden durch den Klimawandel sehr schnell erheblich mehr Arten sterben als bislang angenommen bzw. nachgewiesen.“

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