Am vergangenen Samstag hat die Polizei die Wohnung eines 40-Jährigen in Rinteln durchsucht, teilt die Staatsanwaltschaft Bückeburg mit.
Dabei wurden erhebliche Mengen Betäubungsmittel, unter anderem Cannabis, aufgefunden. Gegen den Beschuldigten besteht deshalb dringender Tatverdacht wegen des Treibens von Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg erließ das Amtsgericht Rinteln Haftbefehl, weil zudem die Haftgründe der Flucht- und Wiederholungsgefahr bestehen. Der Beschuldigte, der zu den Tatvorwürfen schweigt, wurde in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
Der Beschuldigte war erst kürzlich vom Schöffengericht Rinteln wegen anderer Rauschmitteltaten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Gegen das Urteil hatten er und die Staatsanwaltschaft Bückeburg Berufung eingelegt. Über die Berufung ist noch nicht entschieden.
(Quelle: Staatsanwaltschaft Bückeburg)