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Zuckerbrot und Peitsche? Neue KiTa-Gebühren in Rinteln ab dem 01.09.2014

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Er beginnt mit „Sehr geehrte Eltern“ und doch könnte so mancher Familie nach der Lektüre dieses Briefes das Frühstücksei im Halse stecken bleiben. Spätestens am kommenden Montag dürften alle Eltern, dessen Kind eine Kindertagesstätte in Rinteln besucht, diese Elterninformation der Stadt Rinteln in Händen halten.

In einer Ratssitzung am 28.11.2013 wurde festgelegt, die Kindertagesstättengebühren zu erhöhen. Ziel ist eine Kostendeckung von 13% Die Satzung tritt zum 01.09.2014 in Kraft, gleichzeitig verliert die bisherige Satzung mit der Gebührentabelle vom 01.01.2002 ihre Wirkung.

Die neue Gebührentabelle teilt Eltern in sieben Einkommensstufen (statt bisher sechs) auf. Die Gebührensätze müssen mit der Anzahl der Betreuungsstunden multipliziert werden um auf die monatliche Gebühr zu kommen. In der niedrigsten Stufe I liegt der Gebührensatz bei 5,81 €, die höchste Stufe VII (ab 3.300 € monatlich) kostet 35,18 € multipliziert mit der Stundenzahl. Eine im Infoschreiben aufgeführte Beispielrechung zeigt die veränderten Verhältnisse:

Eine vierköpfige Familie verfügt über ein Gesamteinkommen von 2.100 €. Nach der jetzigen Gebührentabelle würde sie mit der Einstufung in die Kategorie IV für eine fünfstündige Betreuung 106,86 € bezahlen, für einen 6-Stunden-Platz wären 119,69 € im Monat fällig.

In der neuen, ab dem 01.09.2014 gültigen Tabelle sieht die Beispielrechnung wie folgt aus: Die Familie wäre in der Einkommensstufe II (bis 2.300 €) und müsste für die fünfstündige Betreuung 53,50 € monatlich, für einen 6-Stunden-Platz monatlich 64,20 € bezahlen. Das wäre somit eine Entlastung von 53,36 € monatlich, bzw. 640,32 € pro Jahr.

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So weit, so gut – möchte man meinen und angesichts der Beispielrechnung besteht ja auch Grund zur Freude. Geringverdiener werden geschont. Besserverdienende zahlen mehr. Der Haken kommt zum Schluss: Das vorletzte freie Kindergartenjahr vor Schuleintritt, bisher von der Stadt Rinteln übernommen, entfällt! Damit wird die beispielhaft vorgerechnete Entlastung zu einer Umverteilung. Motto: Zahle monatlich weniger, dafür zeitlich länger. Es bleibt lediglich das letzte Kindergartenjahr vor Eintritt der Schule beitragsfrei. Dafür sorgt aber weiterhin das Land Niedersachsen, nicht die Stadt.

Ab dem 01.06.2014 können Termine zur Prüfung der aktuellen Einkommenssituation vereinbart werden. Sylvia Ferrara von der Stadtverwaltung benötigt folgende Unterlagen zur Einkommenserklärung:

  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen aller Verdienenden (bei Selbstständigen die aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters)
  • Nachweise über sonstige Einkünfte (Miet-, Pachteinnahmen, Elterngeld, Unterhaltszahlungen, etc.)
  • Arbeitslosengeldbescheid
  • Rentenbescheid
  • Sonstige Einkünfte
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen an Andere

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter 05751 403 960. Für den Fall, dass die Klärung nicht oder nicht rechtzeitig bis zum 31.07.2014 erfolgt, oder Nachweise nicht vollständig erbracht werden, erfolgt die Gebühreneinstufung nach der höchsten Einkommensgruppe VII. Ausgenommen sind Eltern, deren Kinder ab dem 01.08.2014 im letzten Kindergartenjahr vor Schuleintritt sind.

Die neue Satzung ist als PDF-Dokument unter folgendem Link einzusehen und kann abgespeichert werden: KLICK

 

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