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Zweifaches Fahren ohne Führerschein

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(Rinteln) Am Sonntagmorgen, gegen 7:50 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizei Rinteln ein weißer Audi im Bereich der Breiten Straße auf. Bei der Verkehrskontrolle konnte der Fahrer keine Papiere vorlegen. Daher suchten die Polizeibeamten mit ihm zusammen seine Wohnanschrift zwecks Einsichtnahme in den Führerschein auf. Da die Person vor Ort angab, im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, fuhr der Mann im Konvoi mit der Polizei zu sich nach Hause.

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An der Wohnanschrift stellte sich heraus, dass er 28-jährige Rintelner doch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er muss sich nun wegen zwei Strafverfahren bezüglich des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis verantworten. Zum einen für die Fahrt bis zum Anhaltezeitpunkt und dann für die anschließende Fahrt zu seiner Wohnanschrift. (pr)

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