(Rinteln) Wichtig: Die neue niedersächsische Corona-Verordnung tritt nun doch nicht bereits ab morgen, 11. Dezember, in Kraft sondern erst am Sonntag, 12. Dezember. Damit gilt die angekündigte „2G“-Pflicht im Einzelhandel samt FFP2-Maskenpflicht auch erst am Sonntag; in der Praxis ab Montag. Supermärkte, Drogerien und Geschäfte für Waren des täglichen Bedarfs sind von der Regelung ausgenommen.
Hintergrund ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG). Dieses hatte die „2G plus“-Regel bei körpernahen Dienstleistungen außer Kraft gesetzt. Darüber informierte ein Sprecher der Landesregierung vor wenigen Minuten. Damit muss die Änderungsverordnung zunächst rechtlich geprüft werden und greift dann erst einen Tag später, also am kommenden Sonntag.
Der Stadtmarketingverein Pro Rinteln hat die Vorbereitungszeit auf die neue Corona-Regelung genutzt und ein zusätzliches, freiwilliges Service-Angebot für Kunden und Händler auf die Beine gestellt. „Es ist schade, dass die neue Corona-Verordnung so lange auf sich warten lässt und man dadurch zeitlich unter Druck geraten ist“, resümiert „Pro-Rinteln“-Vorsitzender Thomas Gieselmann, „dennoch haben wir uns seitens Pro Rinteln in den vergangenen Tagen intensiv mit der 2G-Thematik auseinander gesetzt und überlegt, wie man den Einzelhandel bei der Erfüllung der Pflichten unterstützen kann.“
Die neue Regelung sieht nämlich vor, dass die Kontrolle der Vorschriften bei den Händlern liegt. Um den Aufwand, gerade im Hinblick auf die so wichtige Vorweihnachtszeit, erträglicher zu gestalten, möchte Pro Rinteln den Geschäftsinhabern ab Montag ein Hinweisplakat und orange-farbene Bändchen mit Rinteln-Schriftzug zur Verfügung stellen. Kunden können sich dann, wenn sie möchten, beim Betreten eines Geschäftes nach Erbringung des „2G“-Nachweises (geimpft oder genesen) ein Bändchen geben lassen, das sie vor Ort anlegen. Damit ist der Nachweis der „2G“-Kontrolle erbracht und beim weiteren Einkauf braucht nur das Bändchen vorgezeigt zu werden.
„Die Einzelhändler können unser Serivice-Angebot annehmen und in ihr Kontrollkonzept übernehmen, müssen es aber nicht. Das Angebot ist rein freiwillig“, betont Gieselmann den unterstützenden Charakter der Idee.
Kunden ist es überlassen, ob sie ein Bändchen tragen möchten und wie lange. Ähnlich wie beim Weihnachtsmarkt gilt das Bändchen auch längerfristig, muss also nicht jeden Tag entfernt und erneuert werden.
„Ich freue mich, dass wir unsere Einzelhändler schon von Beginn der neuen Regelungen an mit dieser Aktion unterstützen können. Damit zählen wir zu den Vorreitern in der Region“, ergänzt Gieselmann, „die Aktion ist für den Kunden kostenfrei.“
Die Einzelhändler werden, sobald die Verordnung vorliegt, von Pro Rinteln am Montag angeschrieben.