(Rinteln) Wie die Polizei berichtet, hat Landwirt eine Wiese gemäht, um Heu zu ernten. Dabei sah er auch eine Ricke auf der Wiese stehen und stellte die Mäharbeiten vorerst ein, da sich möglicherweise ein von der Ricke abgelegtes Kitz auf der Wiese befinden könnte.
Der Landwirt informierte eine Jagdpächterin und die sicherte die Absuche des Feldes durch einen Drohnenpiloten am nächsten Morgen zu. „Bis dahin alles richtig gemacht“, so die Polizei.
Doch trotz der Vermutung, dass ein Kitz im hohen Gras abgelegt sein könnte, mähte der Landwirt weiter. Dabei besteht laut Polizeiangaben der Verdacht, dass er das Kitz übermähte. Das wurde stark an den Hinterläufen verletzt und starb.
Jetzt kommt das Tierschutzgesetz mit seinem § 17 ins Spiel, denn dort ist geregelt, dass „…mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer u.a. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet!“
Das tote Kitz wurde durch eine Anwohnerin auf dem Feld bemerkt, fotografiert, der Landwirt wurde darüber in Kenntnis gesetzt und die Polizei informiert. Nach Prüfung der Rechtslage wird eine Straftat nach Tierschutzgesetz angelegt.

Dazu teilt die Polizei Rinteln in ihrer Pressemeldung mit: „Besonders ärgerlich ist das, da Landwirte durch ihre Verbände eigentlich darüber aufgeklärt sein müssten, dass Flächen vor der Ernte auf abgelegte Kitze zu überprüfen sind und in diesem Fall sogar der begründete Verdacht bestand, dass eine Ricke ihr Kitz auf dem Feld ablegte und der Landwirt deshalb sogar die Mahd vorerst einstellte.“
Die Polizei Rinteln ermittelt jetzt wegen eines Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz und bittet daher aus aktuellem Anlass darum, die zu mähenden Flächen selbst oder durch Dritte absuchen zu lassen, damit Bilder wie die des getöteten Kitzes sich nicht wiederholen. Hilfestellungen dazu gibt es reichlich durch ehrenamtliche Kitzretter und Drohnenpiloten.