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„Manchmal muss man Bürgern auch weh tun“: Stadt will sich verstärkt um den Erhalt und die Wiederherstellung der Heckenwege kümmern

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(Rinteln) Heckenwege wie an der West-Contrescarpe sind eine Rintelner Besonderheit, die sogar durch eine Satzung geschützt ist.

Bauordnungsamtsleiter Marco Samland machte jetzt im Ortsrat deutlich, wie die Stadt ihre Heckenwege künftig nicht nur schützen, sondern in Teilen auch wiederherstellen will. Dazu will die Verwaltung ein Stufenkonzept verfolgen und zuerst einmal alle betroffenen Anwohner über die Vorschriften der Satzung informieren. Dort ist in der Gestaltungssatzung des B-Plans West-Contrescarpe festgehalten, dass die Hecken am Weg aus Hainbuche oder anderen heimischen Heckengehölzen bestehen müssen. „Keine Koniferen oder Kirschlorbeer“, wie Samland mitteilte. Derzeit habe man nach Bestandserhebung drei Szenarien feststellen müssen:

1) Es ist keine Hecke vorhanden.
Anwohner werden vom Bauordnungsamt aufgefordert, eine Hecke mit Hainbuche oder anderen heimischen Heckengehölzen zu pflanzen.

2) Es befinden sich Sichtschutzelemente vor der Hecke oder anstatt einer Hecke.
Anwohner werden vom Bauordnungsamt aufgefordert, den Sichtschutz zu entfernen und ggf. eine Hecke zu pflanzen.

3) Die vorhandene Hecke besteht nicht aus heimischen Gehölzen.
Anwohner werden gebeten, bei Abgängigkeit der Hecke Neupflanzung im Sinne der Satzung vorzunehmen.

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Bislang, so Bürgermeisterin Andrea Lange, seien die Anwohner sehr verständig und bereit, sich für den Erhalt der Hecken einzusetzen. Klar sei aber auch, dass man in Einzelfällen auch dem einen oder anderen Bürger „weh tun“ müsse, wenn man sich nicht an die Satzungsvorschriften halte. Mit Bußgeldern, wohlgemerkt.

Der Ortsrat diskutiert darüber, wie mit den Heckenwegen verfahren werden soll.

Dabei, so schränkte Marco Samland ein, ergebe die Satzung keine Rechtsgrundlage für heimische Gehölze, da ist man also auf den guten Willen der Anwohner angewiesen. Falsch lag der Chef des Bauordnungsamtes allerdings mit seiner Auffassung, dass wegen einer Aufhebung für einen Teil der West-Contrescarpe die Satzung nicht gelte. Verwaltungsrichter Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser gab ihm eine kleine Lehrstunde in Verwaltungsrecht und Samland will das prüfen lassen. Neben der Satzung, so Samland, gebe es aber auch noch die Vorschriften des Naturschutzrechtes, das die Hecken als besonders schützenswert darstellt.

Dass es für die Besonderheit „Heckenweg“ eine eigene Satzung gibt, dürfte nicht allen Anwohnern bekannt sein.

Bürgermeisterin Andrea Lange stellte fest, dass man jetzt erst einmal die Anwohner sensibilisieren werde, denn vieles, was in den vergangenen Jahren am Heckenweg passierte, sei nicht vorsätzlich gemacht worden: „Wir dürfen die Anwohner der West-Contrescarpe also nicht unter Generalverdacht stellen, dass sie die Satzung für den Heckenweg nicht befolgen!“

Auch die Frage der Pflege und des Rückschnitts der Hecken werden in diesem Zusammenhang geprüft. (ot)

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