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Bahnhofstraße: Vandalen zerstören „Dauerparker“-BMW

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Es ist eine Szene, die öfters zu beobachten ist: Passanten bleiben kurz stehen, schütteln mit dem Kopf und gehen weiter. Manche wundern sich lautstark über den „Schrott“, der am Rand der vielbefahrenen Bahnhofstraße abgestellt ist. Andere fragen sich, warum niemand den BMW, der schon seit geraumer Zeit auf Höhe des Sanitätshauses geparkt ist, dort wegfährt.

Ist das Fahrzeug abgemeldet oder gestohlen und zurückgelassen worden? Auch in den sozialen Netzwerken wird bereits diskutiert. Inzwischen hat der „Dauerparker“ ohne Kennzeichen auch Vandalen magisch angezogen. Die Windschutzscheibe ist zertrümmert und mit Rissen übersät. Eine Seitenscheibe ist eingeschlagen, die Spuren an der Karosserie zeugen von sinnloser Zerstörungswut. Glassplitter liegen auf dem Boden. Der Innenraum ist verwüstet.

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So einfach ist das nicht: Bei der Polizei ist man über das Fahrzeug informiert, verweist aber auf das städtische Ordnungsamt. Dort erklärt Amtsleiter Ulrich Kipp, der Halter oder die Halterin werde aufgefordert, das dort abgestellte Fahrzeug zu entfernen. Es nimmt Parkraum weg und stellt gleichzeitig ein Verkehrshindernis dar. Und natürlich ist die zulässige Parkzeit längst überschritten.

Die signalrote „Aufforderung zur Entfernung eines Fahrzeugs“, ausgestellt am 24. Juni diesen Jahres, klebt von weitem sichtbar auf der Windschutzscheibe. Die Frist läuft am 8. Juli aus. Danach, so Kipp, werde das Fahrzeug durch ein Abschleppunternehmen „umgesetzt“, also an einen anderen Ort transportiert. Dabei handelt es sich um eine kostenpflichtige, „gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme“. Dazu gibt es einen Vertrag mit dem Rintelner Unternehmen RATZ Abschleppdienst. Solche Vereinbarungen werden von Stadtverwaltungen über einen bestimmten Zeitraum ausgeschrieben. Bei wertvollen Automobilen erfolgt die Umsetzung aufs Betriebsgelände des Abschleppunternehmens. In diesem Fall wird das Fahrzeug wohl auf den Seetorparkplatz transportiert werden. Die Rechnung erhält die Stadt und macht die Kosten beim Halter geltend. Dieser bekommt einen sogenannten Kostenfestsetzungsbescheid und es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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