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„Barber Poles“ verstoßen gegen Rintelner Gestaltungssatzung

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(Rinteln) Die aus dem Stadtbild bekannten „Barber Poles“, also die sich drehenden, rot-weißen Werbepfosten, die auf Barbiersalons hinweisen, werden wohl künftig in Rintelns Innenstadt nicht mehr zu sehen sein.

Diesen Rückschluss lässt zumindest die Antwort des Stadtjuristen Jan Boße im Ortsrat zu. Vorangegangen war eine Anfrage von Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser aus dem April diesen Jahres, der von der Verwaltung wissen wollte, inwiefern diese Barber Poles mit der Gestaltungssatzung vereinbar sind. Diese regelt, vereinfacht gesagt, die Gestaltung des Stadtbildes der Rintelner Innenstadt und der Wallanlagen.

Wie Boße jetzt erklärte, verstoßen die dreidimensionalen, sich drehenden Barbierpfosten gegen diese Gestaltungssatzung für die Rintelner Innenstadt. Zulässig sind demnach nur Werbeanlagen, die über zwei Ansichtsseiten verfügen (gemeint sind Werbeschilder – Anm. d. Red.)

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Sogenannte „Barber Poles“ (hier ein Beispielfoto) dienen als Hinweis auf Barber-Shops. Sie sind laut der Gestaltungssatzung in der Rintelner Innenstadt unzulässig.

Da es sich auch nicht um kunsthandwerklich gearbeitete Ausleger handelt, greife hier auch keine Ausnahmegenehmigung. Das Ordnungsamt werde daher Kontakt mit den betroffenen Barbershops aufnehmen, erklärte Boße abschließend. (vu)

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