(Rinteln) Der Spanplatten-Bauzaun um das Abrissgelände des Schefflerschen Hauses und der Schaumburger Zeitung ist vielen Rintelnern schon lange ein Dorn im Auge.
In Hamburg gibt es am Spielbudenplatz ein entsprechendes Pendant zu Rinteln und dort haben ehemalige Bewohner der verwaisten Baustelle einen Namen gegeben: „Platz der leeren Versprechungen!“ Und auch im Rintelner Bauausschuss gab es metaphernreiche Reden zur Frage, ob der Bauzaun ein Bauzaun sei, oder eine Einfriedung eines Grundstücks.
Letztere Auffassung vertrat Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser, denn er bezweifelte, dass es sich um eine Baustelle im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung (NbauO) handelte, da auf dem Grundstück nicht gebaut werde. Er zitierte aus einem Kommentar zu § 11 der NbauO, dass es erst dann eine Baustelle sei, wenn „…gebaut wird“ und nicht am „St. Nimmerleinstag gebaut werde“! Neuhäusers Forderung deshalb: Weg mit dem Zaun und eine Auflage an den Investor, eine Einfriedung des Grundstücks im Sinne der Gestaltungssatzung der Stadt Rinteln schaffen. Neuhäuser forderte im Stil von Ronald Reagan: „Frau Bürgermeister, reißen Sie den Zaun ein!“ Der Verwaltung unterstellte Neuhäuser wenig substanzielle Arbeit in dieser Sache.
Marco Samland aus dem Bauamt der Stadt Rinteln hatte sich allerdings beim zuständigen Bauministerium in Hannover die Rechtsauffassung der Stadt Rinteln bestätigen lassen. „Nach unserer Rechtsauffassung ist es eine Baustelle, weil mit dem Bau begonnen werden kann!“
Wenig Verständnis zeigten Grüne und SPD für den Antrag Neuhäusers. Uta Fahrenkamp (Grüne) wollte sich und die Verwaltung nicht auf juristisches Glatteis führen lassen und Volker Posnien (SPD) sah Energie und Zeit für unnötige Diskussionen verschwendet. Neuhäusers Prognose „Der Zaun wird jahrelang dort stehen!“ teilten die anderen Ausschussmitglieder sowie die Verwaltung nicht und sein Antrag auf Entfernung des Zauns wurde abgelehnt. (ot)