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Feuerwerk zum Jahreswechsel: Verbot von Böllern und Raketen in der Rintelner Altstadt

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(Rinteln) Die Stadtverwaltung informiert über das Verbot von Feuerwerk in der Rintelner Altstadt.

Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung:

„Gemäß § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Als Mindestabstände gelten für handgeworfene pyrotechnische Gegenstände (Böller) 25 Meter, für Hochfeuerwerk (Raketen) 200 Meter.

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Diese Vorschrift ist im gesamten Stadtgebiet und in den Ortsteilen einzuhalten. Insbesondere in der Rintelner Altstadt, also in dem Bereich, der von Mühlenstraße, Hinter der Mauer, Kapellenwall, Schulstraße, Ritterstraße, Krankenhäger Straße, Josua-Stegmann-Wall, Blumenwallanlage, Wallstraße und Pferdemarkt umschlossen wird, ist das Anzünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt. Hier ist aufgrund der dichten Fachwerkbebauung die Gefahr einer schnellen, unkontrollierbaren Brandausbreitung besonders hoch.

Verstöße gegen die einschlägigen sprengstoffrechtlichen Bestimmungen sind Ordnungswidrigkeiten und können als solche mit einer Geldbuße geahndet werden.“

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