Die Amnestieregelung des Paragraphen 58 im Waffengesetz läuft zum 1. Juli 2018 aus. Sie ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten und besagt: Wer eine am 6.7.2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1.7.2018 der Waffenbehörde des Landkreis Schaumburg oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Waffenbehörde oder eine Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft, geht also straffrei aus.
Bisher 57 Schusswaffen in Rinteln abgegeben
In Rinteln sind bislang 57 Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre), sowie ein Kampfmesser, eine Elektroschockpistole (Taser) und ein Bajonett abgegeben worden, teilt Anette Sievert vom Ordnungsamt der Stadt Rinteln mit. Kriegswaffen oder Maschinengewehre befanden sich nicht unter den abgegebenen Waffen.
Wer von der Amnestieregelung Gebrauch machen will, wendet sich an Frau Sievert vom Ordnungsamt (Tel. 05751/403 168) oder kontaktiert die Polizei in Rinteln unter 05751/95450. Nach Terminabsprache können Waffen und Munition auf Wunsch dann zuhause beim Besitzer abgeholt werden.
Nähere Information oder einen Termin zur Abholung betroffener Waffen und Munition erhalten Betroffene bei der Waffenbehörde.