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Polizei warnt vor „Bauernglätte“

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(Landkreis) In jedem Frühjahr warnt die Polizei vor der sogenannten „Bauernglätte“ oder dem „Bauernglatteis“. Dieser umgangssprachliche Begriff umschreibt die durch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge hervorgerufenen Verschmutzungen der Fahrbahn.

Erdanhaftungen an den zumeist grobstolligen Reifen von den Feldern bleiben auf der Fahrbahn liegen und bilden in der Kombination mit Regen oder Nebelnässe einen gefährlichen Schmierfilm. Gerade in den ländlichen Gebieten führen solche Verschmutzungen immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen.

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Mit diesen Hinweisen möchte die Polizei alle Verkehrsteilnehmer für solche Gefahrenstellen sensibilisieren. Durch stark verringerte Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit werden Unfälle vermieden. Landwirte werden gebeten, die verschmutzten Straßen zeitnah zu säubern und wenn dieses nicht unverzüglich möglich sein sollte, die Gefahrenstelle zumindest durch vorgeschriebene Verkehrszeichen (VZ 114 mit Zusatzzeichen) abzusichern. Diese Verpflichtung ist im § 32 der Straßenverkehrsordnung festgelegt. In einzelnen Situation kann sogar ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen und damit handelt der Verursacher dann nicht mehr nur ordnungswidrig sondern es liegt der Verdacht einer Straftat vor. Aufgrund der polizeilichen Pflicht zur Gefahrenabwehr können verschiedene Sofortmaßnahmen von der für den Verursacher kostenpflichtigen Beauftragung eines Reinigungsunternehmens bis zur Untersagung der Weiterfahrt getroffen werden. Die Ordnungshüter haben vollstes Verständnis für die Arbeit auf den Feldern, müssen aber auch an die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer denken. (pr)

Eine verschmutzte Straße (Symbolfoto).
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