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„Rintelner Interessen“ fordern Verpackungssteuer und Kontrolle von Plastiktrinkhalmverbot

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(Rinteln) Getränkebecher, die neben städtischen Mülleimern liegen, achtlos weggeworfene Verpackungen von Schnellimbiss-Restaurants, Alufolie in der Gegend, Plastiktrinkhalme in Trinkbechern – wenn es nach einem Antrag der Fraktion „Rintelner Interessen“ geht, soll in der Weserstadt künftig damit Schluss sein.

Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser fordert von der Stadtverwaltung eine Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen. Hierzu soll eine Satzung entworfen und dem Rat bis Jahresende zur Abstimmung vorgelegt werden. Im Blumenwall hat Neuhäuser entsprechende Fotos von Müll und Einweg-Getränkeverpackungen angefertigt und sie der Antragsbegründung beigefügt. Es ist ein Anblick, wie man ihn inzwischen an vielen Stellen in der Weserstadt vorfindet und der auch in den sozialen Medien regelmäßig Auslöser für heiße Diskussionen ist.

Einwegverpackungen haben laut Neuhäuser „sowohl ökologisch dramatische Folgen“ und stellen für die Stadt Rinteln durch das Aufsammeln von Mitarbeitern des Bauhofes „eine große finanzielle Belastung“ dar. Der „RI“-Fraktionsvorsitzende führt als Beispiel die Stadt Tübingen an. Dort wurde eine Verpackungssteuer auf den Weg gebracht, die von den Imbissbetreibern 50 Cent für Einweggeschirr und 20 Cent für Einwegbesteck verlangt – höchstens jedoch 1,50 Euro pro Einzelmahlzeit.

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Dagegen hatte der Betreiber einer Schnellimbiss-Kette geklagt und zunächst recht bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte jedoch die Tübinger Steuer im Mai diesen Jahres. Als Begründung hieß es sinngemäß, Speisen zum Mitnehmen würden üblicherweise sehr bald gegessen und ihre Verpackungen verblieben daher meist innerhalb der Gemeinde.

Ein Bild aus dem Antrag der Rintelner Interessen: Einweg-Getränkeverpackungen stecken in einem Mülleimer im Blumenwall. (Foto: pr)

Plastiktrinkhalme trotz EU-Verbot weiter im Umlauf

Neuhäuser geht in seinem Antrag noch einen Schritt weiter und fordert die Kontrolle des geltenden Verpackungsrechts. Stein des Anstoßes ist demnach – wie auf den Bildern deutlich wird – die Ausgabe von Plastiktrinkhalmen in der Rintelner Gastronomie trotz des europaweiten Verbots. Diese Verordnung sei am 3. Juli 2021 in Kraft getreten, so Neuhäuser weiter. Sie wirke „unmittelbar in den Mitgliedsstaaten, ohne dass es eines Umsetzungsaktes bedarf.“ Doch ein Gesetz, das nicht kontrolliert wird, entfalte keine praktische Wirksamkeit, daher die Forderung der Rintelner Interessen nach „regelmäßigen und nachhaltigen Kontrollen“ im Stadtgebiet.

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