(Rinteln) Der „Kampf gegen Windmühlen“ scheint in Rinteln immer aussichtsloser zu werden.
Jetzt teilte der Entwickler des geplanten Windparks in Deckbergen/Westendorf „getproject GmbH & Co. KG“ mit, dass die Stadt Rinteln auch nach sieben Jahren Rechtsstreit in der zweiten Instanz des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg mit Urteil vom 12. März gescheitert sei.
Damit, so getproject, sei die Stadt Rinteln mit ihrem Klagebegehren, die bereits erteilte Genehmigung für das Windkraftprojekt bei Westendorf aus der Welt zu schaffen, auch in der zweiten Instanz gescheitert. Die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg aufgeführten Mängel der Genehmigung insbesondere hinsichtlich des Fledermausschutzes seien durch geringfügige Anpassungen in der Genehmigung zu beheben. Und das Oberverwaltungsgericht habe die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen, so dass der Stadt nur noch die Beschwerde gegen das Urteil übrig bliebe.
Bereits in einem anderen Verfahren hatte das Oberverwaltungsgericht Einwände einer Denkmaleigentümerin rechtskräftig bzw. durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt zurückgewiesen. Das aktuelle Urteil sei ein weiterer Meilenstein in der Realisierung des Windkraftprojektes.
getproject GmbH & Co. KG hat 2018 die Realisierungsrechte am geplanten Windpark Rinteln übernommen und sie in die Betreibergesellschaft Windpark Rinteln GmbH & Co. KG eingebracht, um am Standort zwei Windkraftanlagen zu errichten und betreiben. Der Windkraftanlagenstandort wurde im Rahmen der Flächensuche für den Flächennutzungsplan der Stadt Rinteln als geeigneter Standort durch den von der Stadt beauftragten Sachverständigen lokalisiert. Die Fachabteilungen der Genehmigungsbehörde und der Landkreis Schaumburg haben auf der Grundlage zahlreicher Untersuchungen und Gutachten die Eignung des Standortes festgestellt. Diese behördliche und gutachterliche Einschätzung teilt getproject und berücksichtigt alle artenschutzrechtlichen und Naturschutzbelange.
Der Bau von zwei Windkraftanlagen im Bereich Westendorf wird immer realer. Jetzt hat die Stadt Rinteln, die bereits über 75.000 Euro in Klageverfahren investierte, auch in zweiter Instanz beim OVG Lüneburg verloren. (ot)