(Rinteln) Es ist immer ratsam, rechtzeitig für den Ernstfall vorsorgen. Wer durch Krankheit oder Unfall teilweise oder ganz handlungsunfähig wird und seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, für den kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein.
Eine Vorsorgevollmacht hilft, ein Betreuungsverfahren zu vermeiden.
Die Vornahme medizinischer Maßnahmen ist grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn der Patient dieser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zugestimmt hat. Oft wird jedoch eine solche Maßnahme dann notwendig, wenn der Patient nicht in der Lage ist, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Diesem Dilemma kann mit einer Patientenverfügung vorgebeugt werden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt und wie ist die richtige Form, um wirksam Vorsorge zu treffen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Tim Zöllner vom Hospizverein Rinteln e.V. am Dienstag, 18.10.2022 ab 18.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus Rinteln, Ostertorstraße 2.
Anmeldung: Mo – Fr von 9.00 – 17.00 Uhr bei Christel Grannemann-Bülte, 01525 6323606, E-Mail: c.grannemann-buelte@rinteln.de oder Karin Weeke, 01590 4218335. (pr)