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Landkreis Schaumburg äußert sich zu Bürgermeister-Kritik

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(Landkreis) Nach der Kritik von Seiten der Bürgermeister Schaumburger Städte und Gemeinden, der Landkreis Schaumburg würde sich nicht ausreichend an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligen (wir berichteten), erwidert jetzt die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung die geäußerten Punkte.

Nachfolgend die Erklärung aus dem Kreishaus in Stadthagen im Original:

„Die Haushaltsplanung des Landkreises für 2024 ist mit einem prognostizierten Defizit von 39 Mio. € prekär, insbesondere da trotz deutlicher Reduzierung in den letzten Jahren die Altfehlbeträge bei immer noch ca. 40 Mio. € liegen.

Die Ursachen für die voraussichtlichen Defizite sind vielfältig, treffen umliegende Landkreise in ähnlichem Maße.

In dieser Situation muss durch den Kreistag eine Abwägung erfolgen zwischen der Haushaltslage der Gemeinden und der des Landkreises, die beiden Seiten noch Handlungsfähigkeit ermöglicht. Und genau das ist geschehen.

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Im Gegensatz zum Landkreis weisen die Schaumburger Kommunen in der Summe Ende 2022 noch Überschüsse von ca. 90 Mio. € aus – allerdings nicht gleichmäßig auf alle verteilt. Dennoch hat der Landkreis keine Erhöhung der Kreisumlage festgesetzt, sondern sogar die Beteiligung an den Kita-Kosten auf 7 Mio. € angehoben.

Natürlich ist die Erwartungshaltung, wenn schon Bund und Land Aufgaben nicht auskömmlich finanzieren, dass der Landkreis diese Aufgaben noch stärker finanziert. Das Argument, dass die Gemeinden die Aufgabe der Kinderbetreuung aufgrund eines Vertrages mit dem Landkreis wahrnehmen, ist richtig.

Aber das Verhältnis zwischen Landkreis und Gemeinden bezieht sich gerade nicht nur auf diese eine Aufgabe. Landkreise verfügen über keine eigenen Steuereinnahmen und finanzieren sich stattdessen unter anderem durch die von den Städten und Gemeinden zu erhebende Kreisumlage. Trotz erheblicher eigener Bedarfe für die Bereiche Bildung, Soziales, Kinder, Jugend und Familie, Gesundheit, Katastrophenschutz und vieler weiterer Aufgaben wurde in der Vergangenheit und auch in 2024 keine auskömmliche Kreisumlage von den Gemeinden erhoben.

Die Beibehaltung des Hebesatzes wird – verständlicherweise – von Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten ausdrücklich begrüßt.

Dann darf man dabei nicht verkennen, dass das Verhältnis zwischen Landkreis und Gemeinden – nicht nur in Finanzierungsleistungen – sondern auch zum Beispiel in Serviceleistungen vielfältiger und nicht auf ein Thema begrenzt ist. Genau dieses darf man bei der Frage, mit welchen Beträgen der Landkreis sich bei der Kinderbetreuung beteiligt, nicht außer Acht lassen.“ (pr)

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