Online Nachrichten für Rinteln und die Umgebung.
Anzeige

Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz beschlossen: Kommt jetzt die ICE-Strecke durch Schaumburg?

Anzeige
Anzeige

Heute hat der Deutsche Bundestag dem umstrittenen Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) zugestimmt. Die heimischen Bundestagsabgeordneten Katja Keul (Grüne) und Marja-Liisa Völlers (SPD) stimmten dagegen.

(Nachtrag: Maik Beermann (CDU) stimmte nicht, wie ursprünglich irrtümlicherweise berichtet, gegen das Gesetz, sondern nahm aufgrund eines anderen Termins nicht an der Abstimmung teil. Auf seiner Internetseite sprach er sich allerdings gegen das Gesetz aus.)

Damit soll eine Reihe von Verkehrs-Großbauprojekten, darunter auch die heiß diskutierte Hochgeschwindigkeits-ICE-Bahnstrecke Hannover-Bielefeld, beschleunigt geplant und gebaut werden können. Insgesamt geht es um 13 Schienen- und Wasser-Projekte, wie das Bundesverkehrsministerium im nachstehenden Beitrag auf Twitter veröffentlichte. Bürgerinitiativen sehen sich in ihren Möglichkeiten allerdings stark eingeschränkt, Klagemöglichkeiten gegen Bauvorhaben würden praktisch abgeschafft, fürchten Experten.

Auch Völlers´ SPD-Kollegen Wiebke Esdar, Achim Post und Stefan Schwartze stimmten gegen das Gesetz von Verkehrsminister Andreas Scheuer. Sie führen in einer gemeinsamen Presseerklärung vor allem drei Gründe für ihre Ablehnung an: Die ihrer Meinung nach noch nicht konkretisierte umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung, verfassungsrechtliche Bedenken und die Sorge, dass für die Strecke Bielefeld-Hannover Fakten geschaffen werden, die gegen die Interessen der Region stehen.

Das Gesetz soll dazu dienen, Verkehrsinfrastrukturprojekte von nationaler Bedeutung zu beschleunigen, indem sie nicht mehr durch Planfeststellungsverfahren genehmigt werden, sondern direkt durch Einzelgesetze des Bundestages. Das heißt konkret, für jedes Projekt, das in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgenommen wurde, käme potenziell ein Einzelgesetz in Frage, das die Umsetzung regelt. Die Bürgerbeteiligung, die für die Akzeptanz solcher Projekte jedoch aus der Sicht der Abgeordneten unabdingbar ist, ist nach ihrer Auffassung noch nicht klar genug geregelt.

Anzeige

„Wir sind weiterhin eindeutig für den trassennahen Ausbau der Strecke Bielefeld-Hannover. Seit Jahren engagieren wir uns mit Bürgerinitiativen, betroffenen Städten sowie partei- und länderübergreifend gegen milliardenteure und umweltschädliche Neubaustrecken wie z. B. die Tunnelbahn durch den Jakobsberg oder eine völlig neue Strecke an der A2. Seit Monaten weisen wir auf die Schwachstellen des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes hin, zumal von diesem Gesetz auch die Strecke Bielefeld-Hannover betroffen ist. Es ist unserer Meinung nach zwingend notwendig, dass die umfassende Bürgerbeteiligung von Beginn an und prozessbegleitend gewährleistet wird. Wie eine verbindliche Bürgerbeteiligung in den Prozess eingebaut werden soll, steht unseres Erachtens noch nicht konkret fest. Der Ausbau der Strecke darf sich nicht an den Bedarfen eines vom Bundesverkehrsministerium aufgesetzten Deutschland-Takts orientieren, sondern muss auch den Menschen in der Region zu Gute kommen. Dafür ist der trassennahe Ausbau die beste Lösung“.

Ein ICE. (Symbolfoto)

 

Weitere gewichtige Kritikpunkte, warum die Abgeordneten gegen das Gesetz von Bundesverkehrsminister Scheuer gestimmt haben, sind verfassungsrechtliche Bedenken. Durch das Gesetz werden Klagemöglichkeiten von betroffenen Bürgern und Verbänden stark eingeschränkt. Bei Planfeststellungsverfahren gelten die üblichen Rechtswege über die Verwaltungsgerichte. Anders sieht es bei einem Einzelgesetz aus, denn hier bleibt nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. „Unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Einzelgesetzes bleibt die Frage, ob es wirklich Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, in der Folge über die Ausbauvarianten der Strecke Bielefeld-Hannover zu entscheiden. Denn darauf läuft es letztlich hinaus“.

Wie es nach der Verabschiedung insbesondere mit der Strecke Bielefeld-Hannover weitergeht, wird sich erst noch zeigen. Für Wiebke Esdar, Marja-Liisa Völlers, Achim Post und Stefan Schwartze ist noch nichts entschieden: „Wir werden weiterhin alles daran setzen, dass der Ausbau der Strecke Bielefeld-Hannover nur im Konsens mit der Region und den Bürgerinnen und Bürgern geschieht, und nicht allein nach den Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums und von Minister Scheuer“.

CDU-Bundestagsabgeordneter Maik Beermann erklärt auf seiner Internetseite, als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Nienburg II – Schaumburg, durch dessen Wahlkreis die in §2 Abs. 6 des Gesetzes aufgeführte Bahntrasse Hannover – Bielefeld verlaufe, habe er mittlerweile hunderte Gespräche zum Gesetz geführt, in denen dieses Gesetz Ablehnung und Missmut erzeugt habe. Es hätten sich überparteiliche Gemeinschaften in der Bevölkerung, der Kommunalpolitik und auch in der Verwaltung gebildet, denen Beermann als ihr gewählter Repräsentant ernst nähme und daher auch mit dieser Abstimmung und dieser Positionierung in den Bundestag trage.

Zwar unterstütze er im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, dass man in Deutschland zu effizienten Planungs- und Genehmigungsverfahren kommen müsse, so Beermann. Anhand der Situation in seinem Wahlkreis werde aber sichtbar, dass das zur Abstimmung stehende Gesetz nicht dazu beitrage, die Bevölkerung von der Notwendigkeit des Verkehrsinfrastrukturausbaus zu überzeugen. Das Ziel, die Akzeptanz in der Bevölkerung für die bezeichneten Maßnahmen zu steigern, halte laut Beermann in seinem Wahlkreis einer Prüfung nicht stand.

Anzeige

Related posts

Cookie Einstellungen

Bitte treffen Sie eine Auswahl. Mehr über die einzelnen Optionen unter Help.

Eine Option wählen um fortzufahren

Ihre Auswahl wurde gespeichert

Hilfe

Hilfe

Um fortzufahren, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Hier finden Sie eine Erklärung der Optionen und deren Bedeutung.

  • Alle Cookies akzeptieren:
    Alle Cookies wie Analytics und Tracking-Cookies, z.B. zur Statistik und Besucherzählung.
  • Nur First-Party Cookies zulassen:
    Nur Cookies dieser Internetseite.
  • Keine Cookies zulassen:
    Keine Cookies, mit Ausnahme der technisch notwendigen.

Sie können weitere Informationen hier nachlesen: Datenschutzerklärung. Impressum

Zurück